Fischerei und Jagd sind beliebte Freizeitbeschäftigungen. Fischwirt und Jäger sind jedoch auch Berufe, die Tierbestände naturnah bewirtschaften.
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie
einen Fischereischein. Um diesen Schein zu bekommen, müssen Sie die
staatliche Fischerprüfung ablegen. Außerdem ist eine jährliche
Fischereiabgabe zu bezahlen. Darüber hinaus benötigen Sie noch eine
Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts, in dessen
Gewässer Sie fischen wollen. Ein Fischereirecht für ein bestimmtes
Gewässer kann auch durch einen Pachtvertrag an Dritte weitergegeben
werden.
Strafbar machen Sie sich, wenn Sie an und auf Gewässern fangfertige Fanggeräte oder unerlaubte Fangmittel mit sich führen.
In Rheinland-Pfalz dürfen Sie die Jagd ausüben, wenn Sie zuvor einen Jagdschein nach erfolgreicher Ablegung der Jägerprüfung erworben haben. Bei der Jägerprüfung müssen Sie die für das Jagen erforderliche Sachkenntnisse nachweisen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdrevier Sie jagen möchten. Der Jagdschein kann mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung auch zur Gänze der Ausübung des Jagdrechts an Sie verpachtet werden.
Sie dürfen in Rheinland-Pfalz auch mit in anderen Bundesländern ausgestellten Jagdscheinen jagen.
Die Unfallverhütungsvorschriften regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd und die Durchführung von Gesellschaftsjagden, sowie Übungsschießen und Ähnliches. Diese sind bei der Jagd zu beachten.
Die Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz und Veröffentlichungen der Wildforschungsstelle des Landes finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey