Fischerei und Jagd

Fischerei und Jagd sind beliebte Freizeitbeschäftigungen. Fischwirt und Jäger sind jedoch auch Berufe, die Tierbestände naturnah bewirtschaften.

Dienstleistungen

Fischerei

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen Schein zu bekommen, müssen Sie die staatliche Fischerprüfung ablegen. Außerdem ist eine jährliche Fischereiabgabe zu bezahlen. Darüber hinaus benötigen Sie noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts, in dessen Gewässer Sie fischen wollen. Ein Fischereirecht für ein bestimmtes Gewässer kann auch durch einen Pachtvertrag an Dritte weitergegeben werden.

Strafbar machen Sie sich, wenn Sie an und auf Gewässern fangfertige Fanggeräte oder unerlaubte Fangmittel mit sich führen.

Jagd

In Rheinland-Pfalz dürfen Sie die Jagd ausüben, wenn Sie zuvor einen Jagdschein nach erfolgreicher Ablegung der Jägerprüfung erworben haben. Bei der Jägerprüfung müssen Sie die für das Jagen erforderliche Sachkenntnisse nachweisen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie zusätzlich eine Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdrevier Sie jagen möchten. Der Jagdschein kann mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung auch zur Gänze der Ausübung des Jagdrechts an Sie verpachtet werden.

Sie dürfen in Rheinland-Pfalz auch mit in anderen Bundesländern ausgestellten Jagdscheinen jagen.

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd und die Durchführung von Gesellschaftsjagden, sowie Übungsschießen und Ähnliches. Diese sind bei der Jagd zu beachten.

Die Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz und Veröffentlichungen der Wildforschungsstelle des Landes finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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