Für Kinder von 0 bis ca. 14 Jahre stehen Plätze zur Förderung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten zur Verfügung. Kinder haben ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt einen entsprechenden Rechtsanspruch. Der Besuch einer Kindertagesstätte ist für Kinder ab zwei Jahren bis zum Eintritt in die Schule gebührenfrei, es sind jedoch die Kosten für das Mittagessen von den Eltern zu tragen, wenn dies in Anspruch genommen wird. Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen möchten, müssen ihr Kind frühzeitig in der für sie zuständigen Kindertagesstätte anmelden.
Bei Schwierigkeiten, einen passenden Platz zu finden, oder bei weitergehendem Beratungsbedarf sollten sich Eltern ebenfalls so früh wie möglich an das Jugendamt wenden.
Die Kindertagespflege bietet Eltern/alleinerziehenden Eltern die berufstätig sind und/oder sich in Ausbildung/Studium befinden, eine kostenlose Betreuungsvermittlung ihrer Kinder in Tagespflege an.
Ein Kind kann bis zu 6-6 Tagen in der Woche ganztags oder für einen Teil des Tages von einer Tagesmutter/Tagesvater betreut werden.
Die Tagespflege findet üblicherweise im Haushalt des Tagespflegeperson aber auch im Haushalt der Eltern bzw. Personensorgeberechtigte statt.
Grundsätzlich müssen die Tagespflegepersonen die Fähigkeit haben, verantwortungsbewusst auf die individuellen Bedürfnisse eines Kindes eingehen zu können und seine Entwicklung zu fördern.
Bei den vom Jugendamt vermittelten Tagespflegepersonen handelt es sich um geeignete und überprüfte Personen, nach den Maßgaben des SGB VIII, §23, §24 und §43 Kinder- und Jugendhilfe.
Ein Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten kann beim Jugendamt gestellt werden.
Die individuelle Kostenbeteiligung der Eltern ist einkommensabhängig.
Unsere Ansprechpartnerinnen und Serviceformulare finden Sie unter der Dienstleistung Kindertagespflege (siehe oben).
Sie haben Interesse ? Sprechen Sie uns an!
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey