Als der unteren Fischereibehörde obliegt der Kreisverwaltung u.a. die Durchführung der staatlichen Fischereiprüfung. Nach dem Landesfischereigesetz muss jeder, der in Rheinland-Pfalz den Fischfang ausüben möchte, einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein ist die Befugnis, den zum Fischfang notwendigen Erlaubnisschein erwerben zu können.
Im Berichtszeitraum wurden 19 Fischerprüfungen durchgeführt. Insgesamt nahmen an den Prüfungen 732 Personen teil, wobei 711 Bewerber (97 %) die Prüfung bestanden.
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