Fischerei, Fischereischein

Fischerei und Jagd

Als der unteren Fischereibehörde obliegt der Kreisverwaltung u.a. die Durchführung der staatlichen Fischereiprüfung. Nach dem Landesfischereigesetz muss jeder, der in Rheinland-Pfalz den Fischfang ausüben möchte, einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein ist die Befugnis, den zum Fischfang notwendigen Erlaubnisschein erwerben zu können.

Im Berichtszeitraum wurden 19 Fischerprüfungen durchgeführt. Insgesamt nahmen an den Prüfungen 732 Personen teil, wobei 711 Bewerber (97 %) die Prüfung bestanden.

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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