Bauen und Wohnen

Wer ein Haus bauen oder Wohneigentum erwerben möchte, hat eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und technische Vorschriften regeln das Bauen sowohl im Interesse des Allgemeinwohls als auch im privaten Interesse.

Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Bauen:

Hinweis
Mit Zugang ihres Antrags/ihres Schreibens können personenbezogene Daten von uns erfasst und gespeichert werden. Informationen hierzu und zu ihren aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung
resultierenden Rechten finden sie unter Datenschutz.
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist lediglich über die unter Elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms erläuterten Verfahren möglich.

Dienstleistungen

Bauantrag

Die erforderlichen Vordrucke für einen Bauantrag finden Sie unter der Rubrik Bauen und Wohnen auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen:

Vordrucke für die Meldung Baubeginn, Rohbau- und Baufertigstellung finden Sie hier:

Wichtige Hinweise für Bauherren

Quellen für Grundstücks- und Wohnungsangebote

Eigentumswohnungen oder Grundstücke werden oft in Zeitungen und im Internet ausgeschrieben. Informieren Sie sich auch direkt bei den Bauträgern, welche Projekte in nächster Zeit fertiggestellt werden oder wo es noch freie Wohneinheiten gibt.

Wenn Sie nicht viel Zeit für eine Suche aufwenden können oder möchten, können Sie sich auch an ein Maklerbüro wenden, das Ihnen für Sie passende Angebote zukommen lässt.

Beachten Sie, dass Makler Vermittlungsprovisionen verlangen. Sie sollten die entstehenden Kosten vorab bei dem von Ihnen ausgewählten Makler erfragen.

Daneben ist es oft hilfreich, Ihren Suchwunsch so vielen Leuten wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von Grundstücken oder Wohnungen, die verkauft werden.

Die Stadtverwaltung Alzey sowie die Verwaltungen der Verbandsgemeinden im Landkreis können Ihnen wertvolle Hinweise zu dem von Ihnen ausgewählten Grundstück geben. Hier erfahren Sie zu Ihrem Bauvorhaben alles zur Erschließung, Grundstücksabgaben und zahlreiche zu beachtende Vorgaben. Bebauungspläne und sonstige für Ihr Bauvorhaben bedeutsame gemeindliche Satzungen können Sie hier einsehen und Beratung erfragen. Eine gute Vorabinformation finden sie auf der jeweiligen Homepage der Verwaltungen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. bietet im Bereich Bauen und Wohnen unter anderem folgende Angebote:

Bauberatung

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät Bauwillige und Immobilienkäufer in einer persönlichen Beratung bei allen Fragen rund um das Bauen von der Planung bis zur Bauausführung.

Baurechtsberatung

Die Verbraucherzentrale übernimmt die Prüfung verschiedener Verträge rund um Bauen und beantwortet Fragen zu Gewährleistungsfragen bei Baumängeln oder Bauschäden.
Überprüfung von Bau- und Leistungsbeschreibungen
Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist das grundlegende vertragliche Instrument für die genaue Bestimmung der geschuldeten Bauleistung. Bei uns können Sie ihre Bau- und Leistungsbeschreibung überprüfen lassen.

Beratung zum Barrierefreien Bauen und Wohnen

Architekten der Landesberatungsstelle "Barrierefrei Bauen und Wohnen" beraten zu Fragen des barrierefreien Bauens und Wohnens sowie zu weiteren individuellen Wohnproblemen.

Baufinanzierung - Persönliche Beratung

Wer ein Haus baut oder eine Eigentumswohnung kauft, geht über viele Jahre beträchtliche finanzielle Verpflichtungen ein. Fehler bei der Finanzierungsplanung können Bauherren und Immobilienkäufer teuer zu stehen kommen. Die Experten/innen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Hilfestellung bei der Planung der individuellen Baufinanzierung.

Energieberatung

Ausführliche Informationen zu allen Fragen des Energiesparens geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Der Energieberater bietet nach Voranmeldung Sprechstunden in der Kreisverwaltung in Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 36 an.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Voranmeldung unter: (06731) 408-0.
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsangebote-16

Energieberatung - Hilfreiche Unterlagen, die Sie zum Beratungstermin mitbringen sollten

Kaufvertrag

Der Erwerb von Grundeigentum muss mit einem notariellen Kaufvertrag beurkundet werden. Die Unterstützung eines Notars ist daher unumgänglich.

Um Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung zu werden, müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden. Für den Kauf müssen Sie Grunderwerbsteuer bezahlen (im Übrigen werden jährlich Grundsteuern fällig).

Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme

Wenn Sie einen Grundstückskauf oder den Kauf von Wohnungseigentum erwägen, sollten Sie genau berechnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Ausgaben wie etwa Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Gebühren für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch an.

Diese Kosten sind bei der Finanzierungsberechnung mit einzuplanen.

Die erforderliche Finanzierung Ihres Vorhabens kann mit gewöhnlichen Bankdarlehen erfolgen. Sofern Sie bestimmte Anforderungen erfüllen kann die Finanzierung auch mithilfe von Förderprogrammen für Sie in Frage kommen.

Weitere Hinweise zu Förderprogrammen finden Sie:

Hinweise für Mieter

Der Deutsche Mieterbund in Berlin schätzt, dass Mieter „weit mehr als 100 Millionen Euro jährlich verschenken, weil sie trotz verschiedener, teilweise erheblicher Wohnungsmängel weiter die volle Miete zahlen“. Dabei hat der Vermieter nur dann Anspruch auf 100 Prozent der Miete, wenn die Wohnung auch völlig in Ordnung ist. Einschränkungen bei der Benutzung der Wohnung oder Mängel im Haus rechtfertigen grundsätzlich eine Mietminderung. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich etwas gegen die Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Lärm und Schmutz, unternehmen kann. Auch Bauarbeiten berechtigen Mieter aufgrund ihrer typischen Begleiterscheinungen wie Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Wohnung zu einer Mietminderung.

Wer wegen Wohnungsmängeln die Miete kürzt, ist kein Mietschuldner. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nicht nur das Recht des Mieters auf Mietminderung festgeschrieben; hier ist auch festgelegt, dass Vertragsregelungen oder Vereinbarungen, die das Mieterrecht zur Mietminderung beschneiden oder ausschließen, unwirksam sind. Selbst wenn die von Mietern durchgeführte Minderung objektiv zu hoch war, droht allenfalls die Nachzahlung der Miete.

Allerdings hat es der Bundesgerichtshof den Mietern schwerer gemacht, Mietminderungen durchzusetzen. Am 1. Juni 2005 hat er entschieden: Mieter, die wegen Mängel in ihrer Wohnung die Miete kürzen, können in Zukunft bis zum Beweis dieser Mängel verpflichtet werden, ihre Miete in voller Höhe weiterzuzahlen. (Aktenzeichen VIII ZR 216/04).

Da die Rechtsprechung vielfältig ist, ist es angeraten, sich vor Minderung der Miete fachlichen Rat einzuholen. Denn jeder Fall wird individuell beurteilt. Da kann die Rechtsprechung helfen, doch Urteile haben keine Allgemeingültigkeit. Hilfreich ist es, die Mängel durch Fotos oder Tondokumente zu belegen. Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten Brutto-Warmmiete (Grundmiete zuzüglich der Zahlungen für „kalte“ Betriebskosten und Heizkosten) auszugehen.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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