Bei einem Todesfall in der Wohnung ist ein Arzt (in der Regel der Hausarzt) zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt. Hierzu wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.
kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey