Die Kreisverwaltung als untere Jagdbehörde ist in wesentlichen Teilen zuständig für den Vollzug der jagdgesetzlichen Bestimmungen. Schwerpunkte sind:
In den letzten Jahren ist ein spürbarer Rückgang der Niederwildbestände (Hase, Fasan und Rebhuhn) zu verzeichnen. Aufgrund der schwachen Bestände wird seit mehreren Jahren in den Jagdrevieren des Landkreises entweder überhaupt keine oder nur eine sehr eingeschränkte Bejagung des Niederwildes durchgeführt.
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