Aufgrund des Kriegs in der Ukraine flüchten derzeit viele Menschen aus ihrer Heimat und suchen Schutz in anderen Ländern – unter anderem auch in Deutschland. Wie viele Menschen der Landkreis Alzey-Worms aufnehmen wird, müssen zunächst Bund und Land klären. Für alle Fragen rund um die Hilfen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, Wohnraumangebote, Spendenaufrufe und mögliche Unterstützung für die notleidende Bevölkerung hat die Kreisverwaltung eine Telefon-Hotline und ein E-Mail-Postfach eingerichtet.
Die
Anträge sind in deutscher Sprache auszufüllen. Die ukrainische Übersetzung
dient nur der Erläuterung.
Приймаємо заявки лише німецькою
мовою
Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung ist für jede Person einzeln auszufüllen.
Der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Bei Familien (Elternteile + Kinder) sind die Formulare nur einmal für die ganze Bedarfsgemeinschaft auszufüllen.
Es sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Sozialamt Referat 41 -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Es empfiehlt sich, die Unterlagen bei der Ausländerbehörde und beim Sozialamt gleichzeitig abzugeben. Die Anlaufbescheinigung kann beim Sozialamt nachgereicht werden.
Auch wenn derzeit noch nicht klar ist, wie hoch die Anzahl der Personen sein wird, die seitens des Landes auf die Kommunen verteilt und mit Wohnraum versorgt werden müssen, sammelt der Landkreis bereits Wohnunterkünfte.
Es werden vor allem abgeschlossene Wohneinheiten gesucht, da für diese im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Kosten der Unterkunft übernommen werden können.
Bitte nutzen Sie für Ihr Wohnraumangebot folgendes Online-Formular:
Die Verteilung der ukrainischen
Flüchtlinge erfolgt zentral über das Land Rheinland-Pfalz. Ihr Wohnraumangebot
wird dementsprechend vorerst an die Koordinierungsstelle weitergegeben. Bei
Bedarf werden wir uns bei Ihnen melden.
Bitte haben Sie bis dahin Geduld.
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Ukraine-Hotline gerne zur Verfügung.
Vorrangig sollen Flüchtlinge aus der Ukraine zunächst bei Verwandten oder Bekannten untergebracht werden.
Geflüchtete, die nicht bei Privatpersonen untergebracht werden können, sollen sich an die Aufnahmeeinrichtungen in Speyer und Trier wenden:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier
0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de
Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Alzey-Worms bei/durch Verwandte oder Bekannte dauerhaft untergebracht werden könnten, sollten sich zeitnah beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) unter Vorlage der Pässe anmelden. Eine dauerhafte Unterkunft bedeutet, dass die Unterbringung in der Unterkunft für mehrere Wochen und Monate gesichert ist.
Geflüchtete, die über keine dauerhafte Unterkunft verfügen, sollen sich an die Erstaufnahmeeinrichtungen in Trier und Speyer wenden:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
06232 / 87676 0
Poststelle@add.rlp.de
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier 0651 / 9494-924
Poststelle@add.rlp.de
Menschen mit einem biometrischen Pass, die auf direktem Weg (ohne Zuteilung über das Land an die Kommunen) im Landkreis Schutz gesucht haben, müssen sich erst bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) melden. Eine Registrierung bei der Ausländerbehörde ist somit nicht direkt zwingend erforderlich.
Durch Inkrafttreten der EU-Massenzustrom-Richtlinie am 04.03.2022 haben ukrainische Vertriebene (auch solche ohne biometrischen Pass) ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Richtlinie berechtigt ukrainische Flüchtlinge, sich in Deutschland aufzuhalten ohne zusätzlich einen Asylantrag zu stellen.
Für weitere Informationen stehen das Personal der Ausländerbehörde beratend zur Verfügung:
Bleh, Sandra | 06731 / 408 - 4032 |
Ehlenberger, Jana | 06731 / 408 - 4291 |
Füllenbach, Torsten | 06731 / 408 - 4341 |
Heinz, Rüdiger | 06731 / 408 - 4031 |
Krämer, Steffen | 06731 / 408 - 4331 |
Lawall, Angela | 06731 / 408 - 4311 |
Schweizer, Christian | 06731 / 408 - 4301 |
Unger, Claudia | 06731 / 408 - 4041 |
Folgende Personengruppen, die kein eigenes Einkommen und Vermögen haben, sind berechtigt, Asylbewerberleistungen beim Sozialamt (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) zu beantragen:
Um Leistungen zum Lebensunterhalt zu beantragen, sind folgende Dokumente per Post einzureichen:
Außerdem sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:
Hinweis: Bei Familien (Elternteile + Kinder) sind die Formulare nur einmal für die ganze Bedarfsgemeinschaft auszufüllen!
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Sozialamt, Ref. 41 -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Stadt Alzey | Frau Grathwohl | 06731 / 408 - 2161 |
Stadt Alzey | Frau Becker | 06731 / 408 - 2161 |
VG Alzey-Land | Frau Hassinger | 06731 / 408 - 2191 |
VG Alzey-Land | Frau Brendel | 06731 / 408 - 2162 |
VG Eich | Frau Knieling | 06731 / 408 - 2282 |
VG Monsheim + Saulheim | Frau Gojko | 06731 / 408 - 2151 |
VG Wonnegau | Herr Regner | 06731 / 408 – 2302 |
VG Wonnegau | Frau Zimmermann | 06731 / 408 - 2301 |
VG Wöllstein | Frau Becker | 06731 / 408 - 2181 |
VG Wörrstadt ohne Saulheim | Frau Müller | 06731 / 408 - 2171 |
Bleh, Sandra | 06731 / 408 - 4032 |
Ehlenberger, Jana | 06731 / 408 - 4291 |
Füllenbach, Torsten | 06731 / 408 - 4341 |
Heinz, Rüdiger | 06731 / 408 - 4031 |
Krämer, Steffen | 06731 / 408 - 4331 |
Lawall, Angela | 06731 / 408 - 4311 |
Schweizer, Christian | 06731 / 408 - 4301 |
Unger, Claudia | 06731 / 408 - 4041 |
Als Leistungsempfänger von
Asylbewerberleistungen besteht Anspruch auf:
Diese umfasst die bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln.
Darüber hinaus werden die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Werdende Mütter und Wöchnerinnen haben Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Ein weitergehender Versorgungsanspruch kann gewährt werden, wenn eine Leistung im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. AsylbLG-Leistungsberechtigte, die eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen Krieges im Heimatland nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzen und besondere Bedürfnisse haben (bspw. durch schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt), steht darüber hinaus ein weitergehender Anspruch auf erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe zu.
Bei akutem Bedarf kann daher ein Krankenschein für die Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei folgenden Mitarbeiter*innen beantragt werden:
Manuela
Hanf
06731/408-2311
Hanf.Manuela@Alzey-Worms.de
Judith
Reinig
06731/408-2332
Reinig.Judith@Alzey-Worms.de
Sigrid
Weil
06731/408-2331
Weil.Sigrid@Alzey-Worms.de
Dies ist bei gesundheitlichen Problemen auch vor Einreichen des formellen Antrages auf Asylbewerberleistungen möglich.
Wer einen Krankenbehandlungsschein per E-Mail anfordert, soll folgende Unterlagen angeben bzw. beifügen:
Das Gesundheitsamt Alzey-Worms bietet montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr eine Sprechstunde zur Beratung und Erstuntersuchung. Im Mittelpunkt steht die Beratung zu den öffentlich empfohlenen Impfungen und Untersuchungen zu ansteckenden Krankheiten wie Tuberkulose, COVID-19, ansteckende Gelbsucht, Keuchhusten, Masern und sexuell übertragbare Krankheiten. Bei Bedarf können Erkrankte bei Fachärzten weiterbehandelt werden.
Um Sprachprobleme zu vermeiden, rät das Gesundheitsamt eine Begleitperson mitzubringen, die im Bedarfsfall übersetzen kann. Außerdem sollte zur Erstuntersuchung wenn möglich der Impfpass oder andere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
Bei akuten Krankheitssymptomen wie z.B. Husten, Schnupfen und Fieber soll ein niedergelassener Arzt kontaktiert werden. Der Termin im Gesundheitsamt wird dann verschoben.
Zur Terminvereinbarung der Sprechstunde des Gesundheitsamtes steht hier in Kürze ein Portal zur Terminbuchung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bis dahin telefonisch einen Termin unter 06731 / 408-7033 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de. Vielen Dank!
Mit der Stellung des Schutzgesuchs als ukrainischer Flüchtling wird zunächst eine Fiktionsbescheinigung und dann ein Aufenthaltstitel zunächst befristet für 2 Jahre durch die Ausländerbehörde (hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms) erteilt. In beiden Fällen wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen und bedarf keiner gesonderten aufenthaltsrechtlichen Genehmigung mehr.
Zur Erteilung der Fiktionsbescheinigung und Erstellung des Aufenthaltstitels ist der Erfassungsbogen für die Anlaufbescheinigung an die Ausländerbehörde zu senden mit der Bitte um die Vergabe eines Termins für die sog. PIK-Registrierung.
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
- Ausländerbehörde -
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Bleh, Sandra | 06731 / 408 - 4032 |
Ehlenberger, Jana | 06731 / 408 - 4291 |
Füllenbach, Torsten | 06731 / 408 - 4341 |
Heinz, Rüdiger | 06731 / 408 - 4031 |
Krämer, Steffen | 06731 / 408 - 4331 |
Lawall, Angela | 06731 / 408 - 4311 |
Schweizer, Christian | 06731 / 408 - 4301 |
Unger, Claudia | 06731 / 408 - 4041 |
Die Agentur für Arbeit steht ukrainischen Flüchtlingen bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle gerne beratend zur Verfügung:
Hotline: 0800 45555 00
Eine Quarantäne- oder Absonderungspflicht für die Geflüchteten besteht bei der Einreise nicht.
Das Impfzentrum in Alzey bietet auch für Ukrainer*innen Impfungen ohne Termin an. Die Aufklärungsbögen stehen in ukrainischer Sprache bereit, bei weiteren Aufklärungen wird jedoch gebeten, eine Begleitperson als Übersetzungshilfe mitzubringen. Ausgenommen vom Impfen ohne Termin sind Impfungen von Kindern unter 12 Jahren. Hierfür kommen die Kinderimpftage in Betracht.
Eine Anmeldung zur Impfung mit Termin über das Landesportal ist auch für Flüchtlinge aus der Ukraine möglich.
Kontakt:
www.impftermin.rlp.de oder per
Telefon-Hotline (0800) 5758100
Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr
Sa + So: 9 bis 16 Uhr
Impfzentrum Alzey-Worms
Albiger Straße 29d
55232 Alzey
Wer die Menschen aus der Ukraine finanziell unterstützen will, kann unter anderem auf folgenden Konten Spenden einzahlen:
Aktionsbündnis Katastrophenhilfe
Commerzbank
IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Aktion Deutschland Hilft e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Hilfe für Bevölkerung in der Ukraine
Der Verein S.O.S. ´86 - Kinder von Tschernobyl e.V. unterstützt seit über 30 Jahren die Bevölkerung in der Ukraine. Um den Menschen in der derzeitigen Kriegssituation zu helfen, bringt der Verein Hilfsgüter in die Region und sammelt hierfür Spenden unter folgender Kontonummer:
Kontoinhaber:
S.O.S. ´86 - Kinder von Tschernobyl e.V.
Rheinhessen Sparkasse
IBAN: DE14 5535 0010 0003 1678 99
BIC: MALADE51WOR
Der Verein „Albig hilft“ hat eine Spendenaktion für die Opfer des Krieges in der Ukraine initiiert. Über Berlin und Polen wird Material zur Wundversorgung zu verletzten Menschen in der Ukraine gebracht. Durch Kontakte zu einem medizinischen Großhandel bezieht der Verein die Verbands- und Desinfektionsstoffe zum halben Preis.
Mainzer Volksbank
IBAN: DE62 5519 0000 0132 704016
Stichwort: Ukraine-Hilfe
Eine zentral organisierte Annahmestelle für Sachspenden gibt es im Landkreis Alzey-Worms derzeit nicht. Menschen, die die Betroffenen mit Sachspenden unterstützen möchten, können sich derzeit ratsuchend an verschiedene Vereine oder Privatinitiativen in der eigenen Gemeinde wenden, die derzeit mit großem Engagement ehrenamtlich Sachspenden entgegennehmen und verteilen. Es wird jedoch dringend empfohlen, vor dem Einkauf bzw. der Anlieferung von Gegenständen die jeweilige Organisation zu kontaktieren, um den tatsächlichen Bedarf abzuklären.
Ukrainische Flüchtlinge können kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Es genügt ein Identitätsnachweis.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erhalten bis zum 31.07.2022 eine vorläufige Fahrberechtigung, die zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im RNN- wie auch im VRN-Gebiet berechtigt. Hierfür ist eine Bescheinigung auszufüllen, die bei der Schule erhältlich ist.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erhalten bis zum 31.07.2022 eine vorläufige Fahrberechtigungen erhalten, die zur unentgeltlichen Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs im RNN- wie auch im VRN-Gebiet berechtigen. Hierfür ist die beigefügte Bescheinigung von der Schule auszufüllen.
Wie bereits während der Corona-Pandemie werden über die Integreat App des Landkreises Alzey-Worms zentral sogenannte Live-Inhalte in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Diese entsprechen den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Inhalte werden kontinuierlich aktualisiert. Die Übersetzung der gesamten Integreat App mit allen Angeboten in ukrainische Sprache wird derzeit fertiggestellt und wird voraussichtlich Ende März zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Deutsch) finden Sie hier:
Ukraine-Hilfe-Hotline: 06731 / 408 – 5656
Die Hotline ist zu den Öffnungszeiten der Verwaltung erreichbar:
Mo - Fr: 8 - 12 Uhr
Mo + Di: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 18 Uhr
Info-Hotline
des Landes Rheinland-Pfalz: 0800 9900 660
Mo –
Fr: 8 – 18 Uhr
Sa: 9 – 14 Uhr
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen und tragen eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey