31 Ausländerwesen

Aufgabengebiete :

  • Ausländerrecht
    Aufenthaltsgenehmigungen
    aufenthaltsbeendende Maßnahmen z.B. Straftäter und illegale
        Arbeitnehmer
    EG-Aufenthaltsrecht
    Kriegsflüchtlinge
    au-pair-Aufenthalte und Studenten
    Sichtvermerksverfahren
    Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Besuchern
  • Asylrecht
    Aufenthaltsgestattungen
    Aufenthaltsgenehmigungen und Duldungen nach abgeschlossenen
      Asylverfahren
    Abschiebungen
    Umverteilungen
    Ahndung von räumlichen Verstößen bei Aufenthaltsgestattung
      und Duldung

Kontingentflüchtlingsgesetz

Werkvertragsarbeiter

Aufgabenschwerpunkte :
1. Allgemeines
Mit dem Kompromiss zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im Vermittlungsausschuss wurde eine politische Einigung über eine grundlegende Novellierung des Ausländerrechts erzielt. Das Ausländergesetz von 1990 wird ersetzt durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Die Reform umfasst ferner die Neufassung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern sowie Änderungen des Asylverfahrens-, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze. Zwischenzeitlich hat es bereits die erste Änderung erfahren und eine weitere ist in Vorbereitung, da durch den erst im Vermittlungsausschuss erreichten Kompromiss unter anderem Probleme der Umsetzung in der Praxis aufgetreten sind.

Adresse

Gebäude Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey

Kontakt

(06731) 408-84444

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Wegbeschreibung

Im Hauptgebäude, Ernst-Ludwig-Straße 36 finden Sie die Abteilung im
Untergeschoss.



Mitarbeiter

Dienstleistungen

Dokumente

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

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