27.05.2022
Der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) schließt sich der Empfehlung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen zum weiteren Umgang mit der Freifahrtberechtigung für ukrainische Flüchtlinge an. „Da zwischenzeitlich die Bundesregierung die Voraussetzung für Ukraine-Flüchtlinge zur Erlangung von Grundsicherung geschaffen hat, erhält der Personenkreis staatliche Leistungen, die auch einen Anteil für Mobilität umfassen. Gleichzeitig steht auch den ukrainischen Flüchtlingen in den Monaten Juni bis August das preislich stark verbilligte 9-Euro-Ticket zur Verfügung“, so der RNN.
Die bisherige Regelung zur
Gewährung von Freifahrten bei Vorlage eines ukrainischen Ausweisdokumentes
endet im RNN-Gebiet am 31. Mai 2022. Die Freifahrt für Schüler*innen mittels
einer Schulbescheinigung ist bis 31. Juli 2022 möglich. Die Kreisverwaltung
Alzey-Worms hat über die Schulen informiert, dass alle ukrainischen
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schulort wohnen, eine reguläre
Schülerfahrkarte erhalten. Ein Fahrkostenantrag ist zu stellen.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey