Rechtsfragen und Versicherungen

Sicher handeln im Ehrenamt

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In ihrem Alltag werden Ehrenamtliche immer mal wieder mit Fragen aus dem Vereinsrecht, zum Datenschutz oder auch zum Versicherungsschutz konfrontiert. Insbesondere dann, wenn Ehrenamtliche noch neu in ihr Amt hineinwachsen oder sich durch eine neue Gesetzgebung Änderungen ergeben, entstehen viele Fragen, auf die wir mit der nachfolgenden Zusammenstellung Antworten geben möchten. Dabei bedient sich das Netzwerkbüro Ehrenamt an bereits existierenden Informationsquellen verschiedener Institutionen und Organisationen. Eine abschließende Zusammenstellung kann leider nicht garantiert werden.

Datenschutz

Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist der Datenschutz in aller Munde und verlangt insbesondere auch von vielen Ehrenamtlichen ein hohes Maß an Sensibilität. 

Der Landesdatenschutzbeauftragte hat Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Datenschutz und Vereine zusammengestellt. Darüber hinaus wurden die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen, die im Verein mit datenschutzrechtlichen Belangen befasst sind, in einem Papier zusammengestellt.

Freistellungsregelungen für Ehrenamtliche

Auch wenn das Ehrenamt in der Regel in der Freizeit ausgeübt wird, lässt der Alltag eines Ehrenamtlichen dies aus verschiedenen Gründen nicht immer zu. Insbesondere in Notfällen können Angehörige der Blaulichtfamilie nicht bis zum Feierabend warten. Auch Fort- und Weiterbildungen finden nicht immer am Wochenende oder zur Abendstunde statt. Der Gesetzgeber räumt Ehrenamtlichen einige Möglichkeiten ein, sich von beruflichen Pflichten in bestimmten Fällen freistellen zu lassen, um das Ehrenamt ausüben zu können. 

Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat eine Übersicht erstellt, der die verschiedenen in Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen zu entnehmen sind.

Vereinsrecht

Sie möchten einen Verein gründen oder sind neu im Amt des Vereinsvorstands? Vereinsrecht und Satzungen sind für Sie völliges Neuland oder sie möchten sich näher mit der Materie beschäftigen? 

Das Ministerium für Justiz Rheinland-Pfalz hat die wichtigsten Informationen rund um das Vereinsrecht in der Broschüre Rund um den Verein zusammengestellt. 

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen im Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Weitere Hinweise zu Gemeinnützigkeit, Steuer- und Spendenrecht finden Sie auch auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung.

Versicherungen

Um eine Lücke im Versicherungsschutz-System zu schließen, hat das Land Rheinland-Pfalz eine sog. Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Engagierte abgeschlossen. In welchen Fällen in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, klärt die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung auf der Webseite und mit einem Flyer auf. 

Das Netzwerkbüro weist darauf hin, dass konkrete Fragen im Einzelfall nur im direkten Kontakt mit der Leitstelle des Landes Rheinland-Pfalz geklärt werden können. Gerne unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme.


Tipps und Themen für Flüchtlingshelfende

Darüber hinaus stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wichtige Informationen zu Versicherungen, Vertragsangelegenheiten und weiteren interessanten Themen für Ehrenamtliche speziell in der Flüchtlingshilfe zusammen.

Die passende Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei?

Kontaktieren Sie uns. Wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Antwort zu finden. Das Netzwerkbüro Ehrenamt kann keine Rechtsberatung leisten, sondern fungiert als Lotse und Vermittler, um Ihnen eine Hilfestellung zu sein.

Kontakt

Kreisverwaltung Alzey-Worms
Netzwerkbüro Ehrenamt
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey

06731/408-1301
06731/408-84444
ehrenamt@alzey-worms.de

Hertel

Ansprechperson: Luise Hertel

 
 
e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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