Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Dass unser Landkreis so lebens- und liebenswert ist, ist auch den vielen Ehrenamtlichen zu verdanken, die sich tagtäglich mit persönlichem Einsatz und Herzblut um unsere Region und die Menschen verdient machen.
Ab Januar 2023 werden monatlich einzelne Ehrenamtliche, Initiativen oder Vereine aus dem Landkreis Alzey-Worms mit dem Titel „Ehrenamt des Monats“ durch den Landrat ausgezeichnet. Damit schafft der Landkreis ein Ehrungsformat, das Ehrenamtlichen und Vereinen eine öffentlichkeitswirksame Plattform gibt, um auf das besondere Engagement aufmerksam zu machen. Die Ehrungsreihe ergänzt damit zahlreiche Auszeichnungen auf Vereins-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene.
Neben der Wertschätzung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements zählt zu den Zielen des Formats auch, mit den Ehrenamtlichen direkt vor Ort ins Gespräch zu kommen. Dabei ist es dem Landrat und dem Netzwerkbüro Ehrenamt auch ein wichtiges Anliegen, mögliche Fehlbedarfe im Ehrenamt zu erkennen, um diesen im Rahmen der Möglichkeiten mit passgenauen Angeboten entgegenwirken zu können.
Für die Auszeichnung „Ehrenamt des Monats“ können neben Einzelpersonen auch Vereine, einzelne Vereinsabteilungen sowie Initiativen mit gemeinnützigen Anliegen nominiert werden. Nominierte Einzelpersonen müssen nicht zwingend einem Verein oder einer sonstigen gemeinnützigen Organisation angehören. Nominiert werden können demnach auf Einzelpersonen, die sich privat ehrenamtlich engagieren.
Zunächst ist das Nominierungsrecht den Verbandsgemeinden, der Stadt Alzey und den Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms vorbehalten. Außerdem haben auch den Kreistagsfraktionen ein Initiativrecht.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft auch Bürger*innen Vorschläge unterbreiten können.
Das Netzwerkbüro Ehrenamt legt Schwerpunktthemen fest, unter deren Motto die Ehrungen schwerpunktmäßig stehen. Das jeweilige Motto wird den vorschlagenden Institutionen verbunden mit dem Aufruf mitgeteilt. Für die Auszeichnung „Ehrenamt des Monates“ können neben Einzelpersonen auch Vereine, einzelne Vereinsabteilungen sowie Initiativen mit gemeinnützigen Anliegen nominiert werden. Nominierte Einzelpersonen müssen nicht zwingend einem Verein oder einer sonstigen gemeinnützigen Organisation angehören. Nominiert werden können demnach auch Einzelpersonen, die sich privat ehrenamtlich engagieren.
Die dem Landkreis unterbreiteten Vorschläge werden durch den Landrat in Zusammenarbeit mit dem Büro des Landrates bzw. dem Netzwerkbüro Ehrenamt ausgewertet. Die Auswahl sowie die Reihenfolge der Ehrungen erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes, die Vielfalt des Ehrenamtes im Landkreis Alzey-Worms mit der Auszeichnung abzubilden.
Nicht ausgezeichnete Vorschläge verbleiben im Pool bzw. können ggfs. auch für andere Auszeichnungen vorgesehen werden.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Persönliche Referentin Landrat
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
(06731) 408-1301
(06731) 408-1500
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