13.03.2024
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Alzey-Worms hat in seiner
jüngsten Sitzung einstimmig dem Konzept des Jugendamts Alzey-Worms zur
Umsetzung der Vormundschaftsreform zugestimmt. Das Konzept bietet einen
verbindlichen und fachlichen Orientierungsrahmen mit praktischen
Handlungsabläufen für die Arbeit der Koordinierungsstelle Vormundschaften.
Dynamisch angelegt, ermöglicht es Erweiterungen, Veränderungen und Anpassungen,
um den Anforderungen der praktischen Arbeit mit künftigen ehrenamtlichen
Vormündern gerecht zu werden.
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, markierte eine weitere Modernisierung des Vormundschaftsrechts. Die Ziele der Vormundschaftsrechtsreform erstrecken sich über die explizite Stärkung der Personensorge hinaus. Sie beinhalten die Stärkung der Rechte und der Subjektstellung der Mündel, darunter das Recht auf altersgemäße Beteiligung, Berücksichtigung der persönlichen und individuellen Entwicklung sowie die Bedeutung von sozialen und familiären Beziehungen. Besonders betont wird die Vorrangigkeit der ehrenamtlichen Vormundschaft vor beruflicher, vereinsmäßiger und amtlicher Vormundschaft. Das Familiengericht kann einen geeigneten ehrenamtlichen Vormund bestellen, der ausschließlich für das Wohl des Mündels verantwortlich ist. Der Vormund übernimmt rechtlich die Aufgaben und Rechte der leiblichen Eltern, ersetzt diese jedoch nicht und nimmt das Mündel auch nicht in seinen Haushalt auf. Diese Verantwortung trägt der Vormund bis zur Volljährigkeit des Mündels oder bis dessen Eltern wieder für ihn sorgen können.
„Die Notwendigkeit einer Vormundschaft ergibt sich aus den unterschiedlichsten Gründen wie Krankheit, Tod, Flucht oder Erziehungsunfähigkeit der Eltern. Ehrenamtliche Vormünder, die sich persönlich engagieren, ermöglichen den Mündeln eine individuelle Begleitung auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Die Vormünder kümmern sich unter anderem um schulische Angelegenheiten, unterstützen bei der Berufswahl und sind ein stetiger Begleiter in allen Herausforderungen des Lebens“, erklärt Silke Krauß, Mitarbeiterin der Vormundschaften des Kreisjugendamtes Alzey-Worms, die das Konzept entwickelt hat.
Mit der Reform hat sich somit das Aufgabenfeld der Jugendämter erweitert und umfasst nun die Akquise, Betreuung und Begleitung von Personen, die ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder und Jugendliche übernehmen möchten. Das bedeutet unter anderem, dass das Jugendamt beziehungsweise die Koordinierungsstelle Vormundschaften mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit versucht, ehrenamtliche Vormünder zu gewinnen sowie diese entsprechend schult und berät. Hierzu gehören auch die Ermittlung und Vermittlung geeigneter Vormünder. Das neue Konzept des Jugendamtes deckt diese neuen Aufgabenbereiche ab.
„Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes bedeutet eine moderne und menschenzentrierte Betreuung von Minderjährigen. Mit Hilfe von ehrenamtlichen Betreuern wird ein essenzieller Beitrag zur positiven Entwicklung und Zukunft von Kindern und Jugendlichen geleistet. Das neue Konzept der Koordinierungsstelle bietet einen guten und verbindlichen Rahmen, um den Anforderungen der Reform gerecht zu werden“, kommentiert Landrat Heiko Sippel.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey