Leistungen für Flüchtlinge künftig per Bezahlkarte

16.02.2024

Landkreis befürwortetet Einführung / Bundesweites Modell

 Asylbewerber sollen einen Teil der staatlichen Unterstützung künftig über die Bezahlkarte beziehen - und nicht mehr als Bargeld. Eine solche bundesweite Karte ist bei einem Treffen der Ministerpräsident*innen mit Bundeskanzler Olaf Scholz im November 2023 verabredet worden. Nachdem eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe bis Ende Januar 2024 ein Modell für eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet hat, soll die Karte im Laufe des Jahres bundesweit eingeführt werden.

Die Bezahlkarte soll neben zahlreichen weiteren im Rahmen des Treffens beschlossenen Maßnahmen dazu beitragen, den Herausforderungen der Zuwanderung gerecht zu werden und insbesondere illegale Zuwanderung zu begrenzen. Landrat Heiko Sippel begrüßt die geplante Maßnahme: „Der wichtigste Punkt für die Einführung einer Bezahlkarte ist sicherlich, dass vermieden werden soll, dass Gelder in die Herkunftsländer transferiert werden oder auch Schleusertum gefördert wird.“

Um die Bezahlkarte, die wie eine Prepaid -Karte funktionieren wird, rechtssicher zu machen, seien Anpassungen im Asylbewerberleistungsrecht notwendig. Auch aus diesem Grund wolle der Landkreis nicht vorschnell agieren, sondern die bundeseinheitliche Lösung abwarten, an der der Bund und die Länder mit Hochdruck arbeiteten und deren Umsetzung für Sommer 2024 angekündigt sei. Durch die einheitliche Vorgehensweise sei die Karte kompatibel nutzbar, zum Beispiel wenn ein Umzug von den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen erfolge. Außerdem erhoffe sich der Kreis durch das gemeinsame Modell auch im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung, Cybersicherheit und Kosten entsprechende Vorteile.

Was soll die Bezahlkarte leisten? 

Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe künftig über die Karte abwickeln. Einen Teil der Asylbewerberleistungen, den der Leistungsberechtigte bisher in Form von Barauszahlung oder Überweisung auf sein Konto erhielt, soll dann über die Guthabenkarte ausgezahlt werden. Bund und Länder haben eine gemeinsame Ausschreibung dazu auf den Weg gebracht. Ebenso haben sie gemeinsame Standards für eine Bezahlkarte festgelegt. Dies sind insbesondere: Die guthabenbasierte Karte ohne Kontobindung. Keine Überweisungen mit der Karte im Inland und Ausland möglich. Bargeldabhebung nur im Inland. Sperrung durch den Leistungserbringer jederzeit möglich. Über weitere Fragestellungen bedarf es noch der Klärung, beispielsweise in Bezug auf eine regionale Begrenzung der Nutzbarkeit der Karte, denn Asylbewerber haben eine Wohnsitzauflage und sollen sich nur im Landkreis aufhalten. Geklärt werden muss aktuell deshalb noch die mögliche Nutzung der Karte außerhalb des Wohnsitzes, etwa bei Besuchen bei Verwandten und Bekannten oder auch bei Fahrten nach Trier im Rahmen von Anhörungsterminen im Asylverfahren.

Als weitere Maßnahmen zur Begrenzung des Zuzugs soll künftig eine schnellere Arbeitsaufnahme für die Geflüchteten mit Bleibeperspektive ermöglicht werden, um dem Fachkräftemangel in der Bundesrepublik entgegen zu wirken. Aber auch im Asylbewerberleistungsrecht soll es Veränderungen geben, die vor allem die illegale Zuwanderung verhindern und falsche Anreize für Migration abschaffen soll. So soll der Leistungszeitraum in den ersten 18 Monaten, in denen Asylbewerber eingeschränkte Leistungen in Form eines niedrigeren Regelsatzes erhalten und eingeschränkte Krankenhilfeleistungen (nur bei Schmerzen und unaufschiebbaren Bedarfen) auf einen Zeitraum von 36 Monate ausgeweitet werden.

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