Öffentliche Bekanntmachung

09.02.2024

Der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms hat in seiner Sitzung vom 06.02.2024 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms vom 06. Juli 2021 beschlossen, welche hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 - Änderung des § 1 Absatz 1

§ 1 Absatz 1 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
Die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen des Landkreises erfolgen in einer oder mehreren Tageszeitungen.
Der Kreistag entscheidet, in welcher Zeitung oder in welchen Zeitungen die Veröffentlichungen erfolgen.
Soweit der Inhalt einer öffentlichen Bekanntmachung durch die Belegenheit des Objekts oder durch eine sonstige durch den zu veröffentlichenden Text sich ergebende räumliche Begrenzung nur das Gebiet einer Gemeinde oder Verbandsgemeinde betrifft, genügt die Bekanntmachung in der in dieser Gemeinde (Verbandsgemeinde) erscheinenden Zeitung.
Alle weiteren öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises erfolgen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Landkreises unter der Adresse „https://www.alzey-worms.de“. Dies ist auf der Internetseite des Landkreises bekannt zu machen.

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Alzey, 06. Februar 2024 Gez. Heiko Sippel Landrat Hinweis gem. § 17 Absatz 6 LKO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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