Geflüchtete im Landkreis: Weiter viele Zuweisungen

08.02.2024

Kreis und Kommunen benötigen Wohnraum / Kleine Unterkünfte

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz für die Monate Januar und Februar 2024 einen leichten Rückgang bei der Zahl der Zuweisungen an Geflüchteten angekündigt hat, kann die Kreisverwaltung Alzey-Worms diese Entwicklung aktuell nicht bestätigen. „Nachdem die Zahl der monatlichen Zuweisungen aus den Landesaufnahme-Einrichtungen im zweiten Halbjahr 2023 erheblich angestiegen war - im Oktober kamen 84 Personen im Landkreis an, im November waren es 75 und im Dezember 71 Geflüchtete - hat der Kreis im Januar erneut 69 Geflüchtete aufgenommen“, berichtet die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung, Andrea Maurer. 

Dabei sei die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten eine gemeinsame Pflichtaufgabe von Kreisen, Städten und Gemeinden nach dem Landesaufnahmegesetz „Die Haupt-Herkunftsländer der Geflüchteten sind Syrien, Türkei, Afghanistan Auch Geflüchtete aus der Ukraine werden dem Landkreis aktuell offiziell über die Landesaufnahmeeinrichtung zugewiesen. Nachdem diese im Jahr des Ausbruches des Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 oft selbstständig im Landkreis ankamen und über private Initiativen Wohnraum gefunden haben“, informiert Maurer.

In der Bundesrepublik Deutschland ankommende Geflüchtete werden zunächst an die einzelnen Bundesländer verteilt. Dies erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der sich an Einwohnerzahl und Steueraufkommen des jeweiligen Bundeslandes orientiert. Von den Landesaufnahmeeinrichtungen werden die Geflüchteten dann den Landkreisen und Städten zugewiesen. „Die Kreisverwaltung erhält die Ankündigungen, dass dem Landkreis weitere Geflüchtete zugewiesen werden, 14 Tage im Voraus. Dabei beträgt der Verteilschlüssel vom Land zum Kreis Alzey-Worms aktuell 3,43 Prozent. Das bedeutet, wenn 350 Geflüchtete pro Woche in der Landesaufnahmeeinrichtung ankommen, werden uns rund 52 Personen pro Monat zugewiesen“, so Maurer. 

Immer stärker stellten Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten eine enorme Herausforderung für die Kommunen dar. Denn der ohnehin knappe zur Verfügung stehende Wohnraum in den Städten und Ortsgemeinden sei in Folge der Flüchtlingsströme seit 2015 mittlerweile weitgehend belegt. In der Vergangenheit sei es gelungen, die ankommenden Geflüchteten mit Unterstützung der Verbandsgemeinden und der Stadt Alzey überwiegend in regulären kleinen Wohneinheiten in den Kommunen unterzubringen. Hier gebe es nur noch wenig Potential. „Wir halten diese Form der Unterbringung im Sinne der Integration von Menschen, die zu uns kommen, nach wie vor als die beste Alternative. Geflüchtete, die schnell Kontakte knüpfen und am Orts- und Vereinsleben teilnehmen, deren Kinder die Kindertagesstätte und Schule vor Ort besuchen und die Sprache erlernen, können so bald unverzichtbarer Teil der Gesellschaft sein und dazu beitragen, den Fachkräftemangel in vielen Bereichen aufzufangen.

Um für alle ankommende Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung stellen zu können und somit die Unterbringung in Sporthallen zu vermeiden, hat der Landkreis in den vergangenen Monaten Wohncontainer-Anlagen in Alzey und Wörrstadt mit jeweils über 100 Plätzen, geschaffen. Die Flüchtlinge werden hier sozial betreut, besuchen Sprachkurse vor Ort und knüpfen Kontakt zu künftigen Arbeitgebern bei Aktionstagen in der Einrichtung.

Zur schnelleren Vermittlung von Zugewanderten in Arbeit bietet die Agentur für Arbeit Projekte wie „Job-Turbo“ oder „Speed-Dating“ zwischen Arbeitsgebern und Geflüchteten. 

Ziel des Landkreises ist es aber, bevorzugt kleinere Wohneinheiten bis zu 20 Plätzen für Geflüchtete zu schaffen. „Es ist uns wichtig, hier auf die Sozialverträglichkeit in der Kommune zu achten und auf das Verhältnis zwischen Platzkapazitäten einer Asylunterkunft und der Einwohnerzahl der Gemeinde. Bei den bisherigen Objekten ist uns dies auch gelungen. So vermeiden wir es, in kleinen Kommunen eine Großunterkunft zu schaffen“, berichtet Maurer. Fünf kleinere Unterkünfte, die ebenfalls über Sozialbetreuung verfügen, stehen bereits im Landkreis zur Verfügung, weitere drei sind projektiert. Aber auch einzelne Wohnungen für Flüchtlinge werden nach wie vor dringend benötigt. Diese werden von den Verbandsgemeinden und der Stadt Alzey angemietet, die neben dem Landkreis für die Aufnahme Geflüchteter zuständig sind.

Wohnraumangebote können über ein entsprechendes Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises (www.kreis-alzey-worms.eu), gemeldet werden. In diesem Zusammenhang bedankt sich Landrat Heiko Sippel schon jetzt ganz herzlich für alle Wohnraum-Angebote für Geflüchtete.

Wohnungen für anerkannte Asylsuchende

Um die Möglichkeit zu schaffen, dass Asylsuchende, die ihre Anerkennung erhalten und auch Arbeit gefunden haben, aus den Flüchtlings-Unterkünften in reguläre Wohnungen wechseln, macht der Landkreis darauf aufmerksam, dass hier Vermieter bereit sein müssten, Wohnraum direkt an diesen Personenkreis zu vermieten. So könnten wieder Platzkapazitäten in den Unterkünften geschaffen werden. Von Bund und Ländern auf den Weg gebrachte Maßnahmen, sollen zudem künftig die Zuwanderung begrenzen. So wurden Verabredungen mit den Herkunftsländern hinsichtlich Rücknahmevereinbarungen getroffen, um illegale Zuwanderung einzudämmen. Ebenso soll der Zeitraum, in dem Asylbewerber eingeschränkte Leistungen (einen geringeren Regelsatz sowie eingeschränkte Krankenhilfe-Leistungen erhalten) von derzeit 18 auf 36 Monate verlängert werden. So sollen Fehlanreize in der Zuwanderung eingedämmt werden. 

Der Landkreis beabsichtigt auch, sich an der bundesweit geplanten Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber zu beteiligen. Damit sind beispielsweise Geldüberweisungen an Verwandte im Herkunftsland ausgeschlossen und auch der Schleuser-Mentalität wird entgegengewirkt.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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