„Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere geht online – am 5. Februar 2024

02.02.2024

Behörden entlasten und Artenschutz stärken

Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun? Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun deutlich erleichtert werden. Wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung Naturschutz und nachhaltige Entwicklung mitteilt, geht das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ am 5. Februar online. Mit der Fachanwendung MelBA-online schaffen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge.

Im Bürgerportal ermöglicht die Fachanwendung den Anwendenden selbstständig, ohne Softwareinstallation, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes. 

Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben. Damit entlastet MelBA-online Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz.

Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können diese sich generieren unter folgendem Link: https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/. 

Des Weiteren sind für die betroffenen Bürger zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online statt am: 21. Februar 2024 von 18 bis 20 Uhr und 9. April 2024 um 18 bis 20 Uhr.

Eine Anmeldung ist erforderlich und hat über https://um.baden-wuerttemberg.de/melba zu erfolgen.“ 

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies, Tracking-Technologien von Dritten (Matomo) und externe Komponenten (Google Maps und YouTube), um ihr Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von den Anbieter gesammelt werden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Details anzeigen zu: Cookies | Analyse-Tools (Marketing-/Tracking)
| Plugins und Tools (Externe Komponenten)