01.02.2024
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Alzey-Worms Verpflichtungserklärungen von zu Hause aus beantragen. Verpflichtungserklärungen helfen Drittstaatsangehörigen dabei, die nötigen Finanzmittel für einen Aufenthaltstitel oder ein Schengen-Visum nachzuweisen. Diese Vereinfachung ermöglicht es Einladenden, Menschen aus Drittstaaten die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland zu erleichtern.
Der Antrag ist auf der Homepage der Kreisverwaltung www.alzey-worms.eu unter dem Link „E-Services“ verfügbar. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nur nach sofortiger Gebührenzahlung von 29 Euro. Die Gebühr wird bei Ablehnung des Antrags als Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht zurückerstattet. Menschen aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, wobei der Nachweis der finanziellen Eigenständigkeit entscheidend ist. Die Verpflichtungserklärung deckt Lebenshaltungskosten sowie medizinische Versorgung im Krankheits- und Pflegefall ab. Im Falle einer Abschiebung werden auch die anfallenden Ausreise- und Abschiebungskosten übernommen.
Natürliche und juristische Personen können die Verpflichtungserklärung online abgeben. Die Maßnahme zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu minimieren und den Einreise- und Aufenthaltsprozess effizienter zu gestalten.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey