29.01.2024
Nachdem am 1. September 2023 eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten ist, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen), ist die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe vier bezeichnet werden, mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war.
Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Wie die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, können laut Information des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums, aus diesen Gründen in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe vier voraussichtlich erst ab Mitte/Ende Februar 2024 freigeschaltet werden. Darüber hinaus können ab 1. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe drei) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
„Die Abschaltung von i-Kfz Stufe drei und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe vier ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen aber außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten“, bittet die Kreisverwaltung um Verständnis und betont, für mögliche Beschwerden in Bezug auf die Umsetzung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.
Vor-Ort-Termine
bei der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung vereinbaren Sie bitte weiterhin
über die Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-alzey-worms.eu oder telefonisch
unter der Rufnummer (06731) 408-7333.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey