11.01.2024
I.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Kreistag Alzey-Worms zugeleitet.
II.
Es besteht nun die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zu dem Entwurf der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.
III.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit von Freitag 05.01.2024 8:00 Uhr bis einschließlich Dienstag, 06.02.2024, 12:00 Uhr, (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 in 55232 Alzey, Zimmer 68, öffentlich aus. Für die Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter 06731/408-4681 erforderlich.
IV.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Alzey-Worms haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 in 55232 Alzey, oder elektronisch an finanzen@alzey-worms.de einzureichen.
Alzey,
03.01.2024
Az.:
1-11612-01
Heiko
Sippel
Landrat
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey