12.01.2023
Neue angemessene Mietwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) gelten seit 1. Januar 2023 im Landkreis Alzey-Worms. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend hat die Kreisverwaltung als Sozialhilfeträger das im August 2020 fortgeschriebene so genannte schlüssige Konzept neu erstellen lassen und die Werte neu festgesetzt. Diese liegen im Durchschnitt um 20 Prozent höher als bisher.
Die geltenden Mietwerte sind weiterhin untergliedert in die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey mit 10,65 Euro pro Quadratmeter (maximal 532,50 Euro) und die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau mit 10,14 Euro pro Quadratmeter. Angemessen für eine Person sind bis zu 50 Quadratmeter, so dass die Angemessenheit für eine Person in den Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau bei 507 Euro liegt. Für z.B. drei Personen (insgesamt 60 bis 80 Quadratmeter sind hier angemessen) liegt der Richtwert zwischen 8,57 Euro (maximal 685,60 Euro) und 9,24 Euro (maximal 739,20 Euro) pro Quadratmeter.
„Vor Abschluss eines Mietvertrages ist bezüglich der Angemessenheit der Kosten von Leistungsbeziehern Kontakt mit dem jeweiligen Kostenträger (Jobcenter oder Sozialamt) aufzunehmen“, betont Andrea Maurer, die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist bei der Angemessenheit von Mietwohnungen die Bruttokaltmiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkosten abzüglich Heizkosten) zugrunde zu legen. Bei Wohneigentum können die Aufwendungen bis zur angemessenen Netto-Kaltmiete berücksichtigt werden. Diese beträgt für die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey 8,95 Euro pro Quadratmeter (maximal 447,50 Euro) und für die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau 8,70 Euro pro Quadratmeter (maximal 435 Euro) für eine Person bis 50 Quadratmeter. Bei z.B. drei Personen können Aufwendungen zwischen 7,07 Euro (maximal 565,60 Euro) und 7,86 Euro (maximal 628,80 Euro) für insgesamt 60 bis 80 Quadratmeter berücksichtigt werden.
Bei dem schlüssigen Konzept handelt es sich nicht um einen
„qualifizierten“ Mitspiegel, zu dessen Erstellung Kommunen erst ab 50.000
Einwohnern verpflichtet sind. Die Mietwerte beziehen sich auf die Brutto-Kaltmiete,
nicht auf die Heizkosten. Die Übernahme dieser Kosten ist grundsätzlich in
tatsächlicher Höhe möglich und kann gesondert beantragt werden.
Die Tabelle mit den angemessenen Mietwerten, die seit Januar 2023
gelten, ist auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey