01.04.2022
Wer beruflich mit empfindlichen oder unverpackten Lebensmitteln zu tun hat, muss besonders auf die Hygiene achten. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist daher festgelegt, dass Berufseinsteiger, die im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie, in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig werden wollen, eine einmalige Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Das betrifft zum Beispiel Bäcker, Metzger, Erzieher, Lieferanten, Verkäufer und Ehrenamtler. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Die weiteren Belehrungen übernimmt der Arbeitgeber.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Alzey-Worms bietet diese Belehrung ab April 2022 primär online an. In Zusammenarbeit mit dem Technologiezentrum Glehn ist ein Prozess aufgesetzt worden, an dessen Ende den erfolgreichen Teilnehmern eine Bescheinigung gemäß §43 Abs. 1 IfSG ausgestellt wird. „Durch die gelockerten Corona-Einschränkungen erwarten wir wieder eine Belebung des gastronomischen Angebots im öffentlichen Raum und somit einen höheren Bedarf an Hygiene-Belehrungen“, sagt Tobias Rohrwick, Verwaltungsleiter des Gesundheitsamts. „Der Online-Prozess zur Belehrung unterstützt das Gesundheitsamt dabei, zügig und flexibel auf die Nachfrage zu reagieren.“
Online-Anmeldung ist erforderlich
Wer sich für die Online-Belehrung anmelden möchte, sichert sich auf https://belehrung.alzey-worms.de einen Termin. Die Schulungen werden montags bis freitags von 08:00 bis 20:30 Uhr und samstags von 09:00 bis 15:30 Uhr angeboten. Zu dem angegebenen Zeitpunkt erhalten die Teilnehmer per Whatsapp, Facetime, Signal oder Ginlo einen Videoanruf. Mit dem Personalausweis in der Hand werden sie identifiziert.
Die Belehrung findet mithilfe eines Films und eines Merkblatts statt. Beides ist in verschiedenen Sprachen bzw. mit fremdsprachlichen Untertiteln verfügbar. Auf diesem Weg erhalten die Teilnehmer etwa Informationen darüber, wie mit empfindlichen Lebensmitteln, also z.B. Fleisch, Geflügel, Fisch, Ei-Produkten, Milch, Speiseeis etc., umzugehen ist. Darüber hinaus werden Tätigkeitsverbote gerade bei ansteckenden Krankheiten thematisiert, genauso wie Fakten zur persönlichen, Lebensmittel- und Arbeitsplatz-Hygiene. Anschließend beantwortet der Teilnehmer Testfragen. Bei Unklarheiten ist das Gesundheitsamt per Mail erreichbar. Die Bescheinigung ist letztlich im System abrufbar oder wird per E-Mail zugestellt.
Die Teilnahme an der Online-Belehrung kostet 30 Euro.
Die Bezahlung erfolgt über Giropay Onlineüberweisung, Kreditkarte, PayDirekt
oder PayPal. Für manche Teilnehmer wie Schülerpraktikanten ist die Schulung
kostenlos. Diese erhalten vom Gesundheitsamt einen Gutscheincode, der im
Vorfeld per E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de anzufordern
ist.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey