28.01.2021
Nachdem sich der Verdacht des
hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendeten Hawaiigans im
Vogelpark Bobenheim-Roxheim im benachbarten Rheinpfalz-Kreis bestätigt hat,
darf Geflügel ab sofort im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms in bestimmten Bereichen nur
noch im Stall oder in geschlossenen Volieren gehalten werden.
Um die Einschleppung des
Virus zu verhindern, hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms eine
Anordnung bezüglich der Tierseuche erlassen. Diese gilt für alle Halterinnen
und Halter von Geflügel in dem Gebiet östlich der Bahnstrecke Mainz-Ludwigshafen
und westlich des Rheins. Neben der Verpflichtung zur Stallhaltung darf Geflügel
nicht über Geflügelbörsen oder -märkte veräußert oder ausgestellt werden.
Alle Geflügelhalter, die
ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht
nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises
Alzey-Worms anzuzeigen. Weitere Infos auf der Homepage der Kreisverwaltung
Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey