15.12.2020
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands
„Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“ hat in ihrer Sitzung am 08.12.2020
gemäß
§ 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982
in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 114 Gemeindeordnung
(GemO) vom 31.01.1994 in der derzeit gültigen Fassung den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2019 festgestellt und dem Verbandsvorsteher Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem
Rechenschaftsbericht, sowie der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
der Kreisverwaltung Alzey-Worms hierzu liegen gemäß § 114 GemO an den dieser
Bekanntmachung folgenden 7 Werktagen, (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr,
Montag bis Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei
der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Zimmer 71
(Erdgeschoss), zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Inhalt dieser
Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.alzey-worms.de einsehbar.
Für die
Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter 06731/408-4711
erforderlich.
Die Corona-Schutzmaßnahmen der Kreisverwaltung sind zu beachten .
Alzey, 15.12.2020
Gez.
Heiko Sippel
Verbandsvorsteher
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey