Verfügung zur Aufhebung von Allgemeinverfügungen Landkreis Alzey-Worms

25.03.2020

I.  

Das Land Rheinland-Pfalz hat in der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020 in Teil 6 § 11 Satz 1 das Nachfolgende geregelt:  

Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, die nach dem 13. März 2020 zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen worden sind, werden durch diese Verordnung ersetzt und sind zurückzunehmen.  

Die 3. CoBeLVO ist am 24. März 2020, dem Tage nach ihrer Verkündung, in Kraft getreten.  

II.  

Aufgrund dessen werden folgende Allgemeinverfügungen des Landkreises Alzey-Worms für gegenstandslos erklärt und mit Wirkung vom 24. März 2020 0.00 Uhr außer Kraft gesetzt:  

  1. Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) vom 16. März 2020,
  2. Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) vom 17. März 2020,
  3. Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 und
  4. Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser und Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) vom 17. März 2020.  

III.  

Diese Rücknahmeverfügung gilt am Tage nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.      

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur [1] an: signatur@alzey-worms.de einzulegen.
Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt.    

Mit freundlichen Grüßen        

Heiko Sippel
Landrat

[1] Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73)

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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