Auf Vergleich geeinigt

19.06.2018

Bewirtschaftung der Deponie: Interessenlagen beider Partner berücksichtigt

Der Landkreis Alzey-Worms und die Firma Mülldeponie Framersheim GmbH (MDF) haben sich bei den Differenzen um die Bewirtschaftung der Mülldeponie in Framersheim auf einen Vergleich geeinigt. Beide Seiten begrüßen, dass nach langen und intensiven Verhandlungen ein Ergebnis erreicht werden konnte, das die Interessenlage beider Vertragspartner angemessen berücksichtigt. Einstimmig haben die Gremien des Kreises den vorgelegten Vergleichstext nach intensiven Beratungen beschlossen. Der Vergleich trifft Regelungen bezüglich der Einstellung der Hausmüllablagerung bzw. der Stilllegung der Deponie seit 1. Juni 2005 und über die sogenannte Restbewirtschaftung der Deponie durch die Firma MDF. Die vertraglichen Regelungen bezüglich der Oberflächenabdeckung der Deponie und der Rekultivierung gelten wie bisher fort. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf seit 1. Juni 2005 nur noch Hausmüll abgelagert werden, der vorbehandelt ist. Der Landkreis hatte sich aber bereits im Jahre 2003 für eine thermische Verwertung des Hausmülls bei der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) entschieden. Bezüglich der hieraus eintretenden Konsequenzen konnte trotz angestellten Überlegungen kein tragbares Ergebnis erzielt werden. Der mit der Firma MDF im Jahre 1978 geschlossene und 1993 fortgeschriebene Vertrag sieht jedoch die komplette Verfüllung der Deponie in Framersheim mit Abfällen aus dem Landkreis Alzey-Worms vor. Diese Situation hatte zum Rechtsstreit zwischen den Vertragspartnern geführt. Nach dem ausgehandelten Vergleichsvertrag soll der Landkreis Alzey-Worms Ausgleichszahlungen in Höhe von 3,65 Millionen Euro an die Firma MDF leisten. Es wird davon ausgegangen, dass eine Mehrwertsteuer nicht zu entrichten ist. Die Kosten für Rückbau und Rekultivierung der Deponie werden zwischen den beiden Parteien entsprechend der abgelagerten Mengen aufgeteilt. Für die Inanspruchnahme des Wirtschaftsweges auf der Deponie und des gemeindlichen Wirtschaftsweges zur Deponie zahlt die Firma MDF jährliche Unterhaltungskosten. Darüber hinaus erhält die Firma MDF durch den Landkreis das Recht, die bislang nicht verfüllten Deponie-Bereiche mit sogenannten mineralischen Abfällen (Abfallarten der Deponieklasse II) zu verfüllen. Die Firma MDF kann sich hierbei eines dritten Partners bedienen; insoweit handelt sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Quasi als Konzessionsgeber wird der Landkreis Alzey-Worms entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb und zur Ablagerung von Abfällen auf der Deponie in Framersheim stellen. Die Antragsunterlagen werden in den kommenden Wochen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt als der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgelegt. Nachdem die Gremien zugestimmt haben wird der Vergleichsvertrag rechtswirksam, sobald der Antrag auf Genehmigung des Deponiebetriebs behördlicherseits positiv beschieden ist und die Firma Mülldeponie Framersheim ihre Vertragsverhandlungen mit dem dritten Partner erfolgreich abgeschlossen hat. Mit Inkrafttreten des Vertrages wird der beim Landgericht Mainz anhängige Prozess, der derzeit ruht, beendet.

Quasi als Konzessionsgeber wird der Landkreis Alzey-Worms entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb und zur Ablagerung von Abfällen auf der Deponie in Framersheim stellen. zoom
Quasi als Konzessionsgeber wird der Landkreis Alzey-Worms entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb und zur Ablagerung von Abfällen auf der Deponie in Framersheim stellen.
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