19.06.2018
Der Landkreis Alzey-Worms und
die Firma Mülldeponie Framersheim GmbH (MDF) haben sich bei den Differenzen um
die Bewirtschaftung der Mülldeponie in Framersheim auf einen Vergleich
geeinigt. Beide Seiten begrüßen, dass nach langen und intensiven Verhandlungen
ein Ergebnis erreicht werden konnte, das die Interessenlage beider
Vertragspartner angemessen berücksichtigt. Einstimmig haben die Gremien des
Kreises den vorgelegten Vergleichstext nach intensiven Beratungen beschlossen.
Der Vergleich trifft Regelungen bezüglich der Einstellung der
Hausmüllablagerung bzw. der Stilllegung der Deponie seit 1. Juni 2005 und über
die sogenannte Restbewirtschaftung der Deponie durch die Firma MDF. Die
vertraglichen Regelungen bezüglich der Oberflächenabdeckung der Deponie und der
Rekultivierung gelten wie bisher fort.
Aufgrund gesetzlicher
Vorgaben darf seit 1. Juni 2005 nur noch Hausmüll abgelagert werden, der
vorbehandelt ist. Der Landkreis hatte sich aber bereits im Jahre 2003 für eine
thermische Verwertung des Hausmülls bei der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk
Ludwigshafen GmbH (GML) entschieden. Bezüglich der hieraus eintretenden
Konsequenzen konnte trotz angestellten Überlegungen kein tragbares Ergebnis
erzielt werden. Der mit der Firma MDF im Jahre 1978 geschlossene und 1993
fortgeschriebene Vertrag sieht jedoch die komplette Verfüllung der Deponie in
Framersheim mit Abfällen aus dem Landkreis Alzey-Worms vor. Diese Situation
hatte zum Rechtsstreit zwischen den Vertragspartnern geführt.
Nach dem ausgehandelten
Vergleichsvertrag soll der Landkreis Alzey-Worms Ausgleichszahlungen in Höhe
von 3,65 Millionen Euro an die Firma MDF leisten. Es wird davon ausgegangen,
dass eine Mehrwertsteuer nicht zu entrichten ist. Die Kosten für Rückbau und
Rekultivierung der Deponie werden zwischen den beiden Parteien entsprechend der
abgelagerten Mengen aufgeteilt. Für die Inanspruchnahme des Wirtschaftsweges
auf der Deponie und des gemeindlichen Wirtschaftsweges zur Deponie zahlt die
Firma MDF jährliche Unterhaltungskosten. Darüber hinaus erhält die Firma MDF
durch den Landkreis das Recht, die bislang nicht verfüllten Deponie-Bereiche
mit sogenannten mineralischen Abfällen (Abfallarten der Deponieklasse II) zu
verfüllen. Die Firma MDF kann sich hierbei eines dritten Partners bedienen;
insoweit handelt sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Quasi als
Konzessionsgeber wird der Landkreis Alzey-Worms entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben einen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb und zur Ablagerung von
Abfällen auf der Deponie in Framersheim stellen. Die Antragsunterlagen werden
in den kommenden Wochen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt
als der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgelegt. Nachdem die Gremien
zugestimmt haben wird der Vergleichsvertrag rechtswirksam, sobald der Antrag
auf Genehmigung des Deponiebetriebs behördlicherseits positiv beschieden ist
und die Firma Mülldeponie Framersheim ihre Vertragsverhandlungen mit dem
dritten Partner erfolgreich abgeschlossen hat. Mit Inkrafttreten des Vertrages
wird der beim Landgericht Mainz anhängige Prozess, der derzeit ruht, beendet.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
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