21.12.2018
Der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms hat in
seiner Sitzung vom 18.12.2018 gemäß § 57 Landkreisordnung vom 31.01.1994
(GVBl. S. 188) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 114
Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen
Fassung den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt und dem
Landrat sowie den Kreisbeigeordneten Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem
Beteiligungsbericht sowie die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses
und des Rechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 114 GemO in Verbindung mit § 1
der Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms und dem Beschluss des Kreistages
zu öffentlichen Bekanntmachungen vom 24.11.2009 an den dieser Bekanntmachung
folgenden 7 Werktagen, (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Dienstag
14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Kreisverwaltung
Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Zimmer 68 (Erdgeschoss), zur
Einsichtnahme öffentlich aus.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Impressum | Datenschutz | Supportsoftware | Seitenanfang | Sitemap | Drucken | Anmelden