Energielabel für die Heizung

02.11.2015

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Seit dem 26. September gelten neue Vorgaben für die Effizienz neuer Heizkessel. Die EU hat für Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke strengere Regelungen erlassen. Auch für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher gelten die neuen Anforderungen. 

Mit den neuen Mindestanforderungen dürfen beispielsweise keine Niedertemperaturkessel mehr neu in den Handel kommen. Damit wird die effiziente Brennwerttechnik zum Standard. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Bedingungen nur für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen, die einen gemeinsamen Schornstein nutzen.

Heizungen, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher müssen ab Ende September zudem ein EU-Energielabel tragen, ähnlich wie Verbraucher es schon von Kühlschränken kennen. Die EU hat dazu je nach Art der Heizung und der Warmwasserbereitung 13 verschiedene Energielabel mit Skalen von A+++ bis G, A++ bis G oder A bis G entwickelt. Fraglich ist, ob es für Verbraucher damit übersichtlicher wird. Zudem bewerten die Label nur die Effizienz der Heizgeräte. Ob zum Beispiel die Größe bzw. Leistung der Heizung auch zum Gebäude passt oder die Dachausrichtung für eine Solaranlage geeignet ist, wird bei der Bewertung auf dem Energielabel nicht berücksichtigt. Auch über die Betriebskosten gibt das Energielabel keine Auskunft. So kann beispielsweise aufgrund der hohen Strompreise eine mit A++ bewertete Wärmepumpe je nach Planung und Ausführung zu höheren Heizkosten führen als eine Gas-Brennwertheizung mit Effizienzklasse A. Das Energielabel beantwortet nicht die wichtigsten Fragen, die sich Hausbesitzer vor dem Kauf einer neuen Heizung stellen. 

Für die Auswahl einer neuen Heizungsanlage sollten sich Hausbesitzer deshalb von unabhängiger Seite umfassend beraten lassen. Eine individuelle Beratung erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat am Montag, den 7.12.2015 von 12:30–17:00 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung in Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 36. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: (06731) 408-0.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:

Energietelefon
Rheinland-Pfalz:
(0800) 6075600 kostenlos

Montags 9:00-13:00
und 14:00-17:00 Uhr,
dienstags 10:00-13:00
und 14:00-18:00 Uhr,
donnerstags 10:00-13:00
und 14:00-17:00 Uhr

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