Neuer Regionalplan für Rheinhessen-Nahe

30.07.2015

Regionalvertretung beschließt künftige Planungsgrundlage für die Region

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat auf ihrer jüngsten Sitzung den Entwurf des Regionalplans beschlossen. Dieser wurde nun der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Im Wesentlichen regelt der Regionalplan die Verteilung unterschiedlicher Nutzungen im Raum. So beinhaltet er insbesondere Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung (Wo können neue Wohnbau- und Gewerbegebiete entwickelt werden?), der Freiraumsicherung (Wo sind Biotope, Grünzüge und Grünzäsuren zu schützen? Wo sind Vorkehrungen für den Hochwasserschutz zu treffen?) und sichert Standorte und Trassen für die Infrastruktur (Wo sind geeignete Standorte, an denen Windkraftanlagen errichtet werden können?). Der neue Regionalplan ist das Ergebnis eines mehrjährigen Planungs- und Beteiligungsprozesses. Seit 2013 wurde intensiv an der Neuaufstellung des zuletzt 2004 fortgeschriebenen Regionalplanes gearbeitet. Im Sommer 2014 ging der Entwurf in die Anhörung. Rund 1.100 Anregungen seitens der Kommunen, der Kammern, Verbände, Fachplanungen etc. wurden von der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft bearbeitet und von den Gremien der Planungsgemeinschaft beraten und entschieden.

Damit liegt nun ein umfangreicher und rechtssicherer Rahmen für Kommunale Planungsträger vor. „Mit dem neuen Regionalplan wurde der Rahmen für eine ausgewogene und zukunftsfähige Entwicklung der Region Rheinhessen-Nahe für die kommenden zehn bis 15 Jahren geschaffen“, so der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft, Landrat Ernst Walter Görisch. Umgesetzt wurden auch Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), Schwellenwerte für die Wohnbauflächenentwicklung einzuführen und Ausschlussgebiete für die Windenergie auf einige Flächen (Historische Kulturlandschaften, Kern- und Rahmenbereich Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal, Nationalpark und Naturschutzgebiete) zu beschränken.

Die Ergebnissen aus dem „Pilotprojektes Nachhaltiges Rohstoffsicherungskonzept“, das die Planungsgemeinschaft im vergangenen  Jahr in ihrer Region durchgeführt hat, konnten ebenfalls in den neuen Regionalplan aufgenommen werden: Gemeinsam mit allen Beteiligten (Land, Fachbehörden, Rohstoffverbände, Kammern, Unternehmen und Bürgerinitiativen) wurde dabei in einem offenen Dialog ein abgestimmtes und ausgewogenes Rohstoffsicherungskonzept entwickelt, das dem Ausgleich der Interessen dient, Schutzziele umsetzt und die Akzeptanz für die Rohstoffförderung erhöht. Im Regionalplan wurden daher alle Rohstoffpotenzialflächen der Region bewertet und erstmals auch alle dargestellt. Ziel war, inhaltliche Konflikte weitmöglich im Dialog zu lösen.

Die Planungsgemeinschaft will flexibel auf künftige Entwicklungen reagieren: „Um zu sehen, wie gut mit den neuen Instrumenten Schwellenwerten und Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung gearbeitet werden kann, werden wir nach fünf Jahren eine Bewertung durchführen und diese eventuell anpassen“, so die kommissarische Leitende Planerin, Dorothea Kaleschke-Weingarten. Der Regionalvorstand hatte im Rahmen seiner Sitzung  Dorothea Kaleschke-Weingarten als Leitende Planerin bestätigt. Die 43-jährige Architektin leitet die Geschäftsstelle seit Januar 2014. „Mit dem neuen Regionalplan und der Bestätigung der Leitenden Planerin ist die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe jetzt für die nächsten Jahre gut aufgestellt“, so Vorsitzender Ernst Walter Görisch.

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