16.07.2015
I.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
hat mit Verfügung vom 26.06.2015, Az. 17 461-AZ/21a, die 1. Nachtragshaushaltssatzung
des Landkreises Alzey-Worms für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt.
II.
Die Satzung wird gemäß §§ 17, 20 und 57 der
Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) i. V.
m. §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, nachstehend bekanntgemacht.
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt entsprechend den
Bestimmungen des § 57 LKO i. V. m. § 97 Abs. 2 und § 98 Abs. 1 GemO in der Zeit
von Mittwoch, 15.07.2015, bis einschließlich Donnerstag, 23.07.2015 (Montag bis
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr), bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str.
36, 55232 Alzey, Zimmer 68, öffentlich aus.
IV.
Sofern die Satzung unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften der LKO oder aufgrund der LKO zustande gekommen ist, gilt
sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Wird eine Verletzung nach Ziffer IV. Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Ziffer IV. Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Alzey,
08.07.2015
Az.:
1-11612-1/lay
Kreisverwaltung Alzey-Worms
gez. Görisch
Ernst Walter Görisch
Landrat
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey