26.06.2014
Ab dem 1. Juli 2014 wird Matthias Best aus Osthofen neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk Alzey-Worms XIII, der Teile von Osthofen und Bechtheim umfasst. Landrat Ernst Walter Görisch übergab im Rahmen einer Feierstunde die offizielle Bestellungsurkunde des Landkreises an den neuen Kehrbezirksinhaber. Zugleich verabschiedete er den langjährigen Vorgänger im Amt, Wolfgang Itzerodt, den scheidenden Stadtbürgermeister Osthofens.
Als „Generationswechsel" bezeichnete Landrat Görisch den Übergang nachdem Itzerodt zuvor seit fast 30 Jahren die „verantwortungsvolle hoheitliche Tätigkeit" ausgeübt habe. Insgesamt ein halbes Jahrhundert bestimmte das Schornsteinfeger-Handwerk bis hinauf auf Bundesebene das Leben Itzerodts, der 1968 seine Gesellenprüfung ablegte, die damals noch aus den zwei Teilen „Schornsteinfeger" und „Bauhandwerk" bestand, wie Itzerodt berichtete. Darüber hinaus war er über viele Jahrzehnte hinweg insbesondere auch in der Freiwilligen Feuerwehr engagiert und erhielt 1999 das Goldene Feuerwehrehrenzeichen. Von 1986 bis 1999 war er Kreisfeuerwehrinspekteur für den Landkreis Alzey-Worms. Görisch dankte Itzerodt für sein jahrzehntelanges Engagement und für die gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis.
„Man muss einfach mit den Menschen reden und ihnen erklären, worauf es ankommt", gab Itzerodt seinem Nachfolger im Amt, Matthias Best mit auf den Weg in die Selbständigkeit. Der 24-jährige Osthofener hat 2010 seinen Meisterabschluss im Schornsteinfegerhandwerk erworben und das Handwerk im Schornsteinfegerbetrieb von Itzerodt gelernt, wo er bis zuletzt beschäftigt war. Auch er ist in der Feuerwehr aktiv.
Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister führt zweimal alle sieben Jahre eine sogenannte Feuerstättenschau in Gebäuden durch. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätte einschließlich Abgasanlage) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz müssen Hauseigentümer seit dem Jahr 2013 selbst dafür sorgen, dass alle im Feuerstättenbescheid aufgeführten Tätigkeiten ausgeführt werden. Die Ausführung der Arbeiten können an den Kehrbezirksinhaber oder frei an dafür zugelassene Schornsteinfeger vergeben werden.
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