Die entgeltliche Schulbuchausleihe

Eltern, die die Einkommensgrenzen überschreiten und keinen Anspruch auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) haben, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen. Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr müssen Sie die Bestellung über das Elternportal im Internet unter www.LMF-online.rlp.de in folgendem Zeitraum bestellen:

  • Gedruckte Lernmittel:
    17. Mai bis 17. Juni 2024
     
  • Digitale Lernmittel:
    17. Mai bis 07. Oktober 2024

Im Mai 2024 erhalten die Eltern von der Schule ein Informationsschreiben mit einer individuellen Zugangskennung zu dem Internetportal „Lernmittel online“. Dieses Portal steht dann den Eltern zur Verfügung, um sich zur Teilnahme am Ausleihsystem anzumelden. Die Bestellung hat bis zum 17. Juni 2024 zu erfolgen und ist verbindlich. Eine Bestellung ist dabei nur möglich, wenn der Schulträger ermächtigt wird, die Leihgebühr einzuziehen. Die Angabe der Bankverbindung ist daher zwingend notwendig.

Die Höhe der Leihgebühr richtet sich nach der Verwendungsdauer der Bücher:

Sie beträgt für einjährig ausgeliehene Bücher pro Schuljahr 1/3 des Ladenpreises, für zwei- oder dreijährig ausgeliehene Schulbücher pro Schuljahr 1/6 des Ladenpreises.

Bei einem Wechsel der Schule oder einer Klasse, eines Kurses oder einer Lerngruppe ist die Gebühr nur einmal zu zahlen.
Bei einer vorzeitigen Rückgabe wird die Gebühr nicht erstattet.

Im Frühjahr erfassen die Schulen sämtliche Lernmittel, die für das Ausleihsystem relevant sind, und ordnen die Schülerinnen und Schüler individuell den Lerngruppen zu. Dadurch werden in einem weiteren Schritt die für die jeweiligen Lerngruppen erforderlichen Schulbücher den einzelnen Schülern automatisch zugeordnet.

Der Rechnungsbetrag wird voraussichtlich zum 01. November 2024 von der Kreiskasse Alzey-Worms von dem angegebenen Konto abgebucht.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Betrag zu diesem Zeitpunkt von dem Konto abgebucht werden kann, damit keine weiteren Kosten entstehen.

Die Schulbuchpakete stehen dann Ende der Sommerferien zur Abholung an den zentralen Ausgabestellen bereit.  

Damit alle Schulbücher am ersten Schultag zur Verfügung stehen, sind die Schulbuchpakete vor Schuljahresbeginn unbedingt abzuholen.

Geht ein ausgeliehenes Schulbuch während des Schuljahres verloren oder kann es beispielsweise aufgrund eines Flüssigkeitsschadens nicht weiter für das laufende Schuljahr verwendet werden, besteht die Möglichkeit das Schulbuch selbst neu zu beschaffen. Mit dem Rechnungsbeleg des Buches, können Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms einen neuen Barcode für das Buch erhalten, sodass es bei der Rückgabe problemlos zurückgenommen werden kann.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Fragen zur Organisation der Schulbuchausleihe wenden Sie sich bitte an:

 
© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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