Die Eltern erhalten über die Schulen im Januar die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, sowie ein ausführliches Informationsblatt.
Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler, wenn im Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Antragstellung muss bis zum 15. März 2024 beim Schulträger erfolgen. Eine Bestätigung des Schulbesuches durch die Schule ist nicht mehr erforderlich.
Mit dem Antragsformular müssen auch die Belege über das maßgebliche Einkommen vorgelegt werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Die Anträge sind zu unterzeichnen.
Das maßgebliche Einkommen richtet sich für das Schuljahr 2024/25 in der Regel nach den Einkünften des Jahres 2022. Der Antragsteller kann es durch seinen Einkommenssteuerbescheid oder durch eine Arbeitgeberbescheinigung über den Bruttolohn nachweisen. Liegt das Einkommen im Jahr 2023 oder zu dem Zeitpunkt des Antrages wesentlich darunter, wird auf Antrag das niedrigere Einkommen berücksichtigt. Dafür sind Belege beizufügen.
Der Schulträger prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Bewilligung.
Wenn dem Antrag stattgegeben wird erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid, dass sie an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen. In diesem Fall muss lediglich das Schulbuchpaket am Ende der Sommerferien an der jeweiligen Ausgabestelle abgeholt werden.
Für den Fall, dass der Antrag auf Lernmittelfreiheit (z.B. wegen zu hohen Einkommens) abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, die Schülerin bzw. den Schüler für die entgeltliche Ausleihe anzumelden.
Bei Ablehnung erhalten die Eltern vom Schulträger ebenfalls einen entsprechenden schriftlichen Bescheid. Weitere Informationen siehe Rubrik entgeltliche Schulbuchausleihe.
Im Frühjahr erfassen die Schulen sämtliche Lernmittel, die für das Ausleihsystem relevant sind, und ordnen die Schülerinnen und Schüler individuell den Lerngruppen zu. Dadurch werden in einem weiteren Schritt die für die jeweiligen Lerngruppen erforderlichen Schulbücher den einzelnen Schülern automatisch zugeordnet.
Die Schulbuchpakete stehen dann Ende der Sommerferien zur Abholung an den zentralen Ausgabestellen bereit. Damit alle Schulbücher am ersten Schultag zur Verfügung stehen, sind die Schulbuchpakete vor Schuljahresbeginn unbedingt abzuholen.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
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