Gleichstellung nach LKO (Landkreisordnung)

Welche Aufgaben hat die Frauenbeauftragte ?

Die Frauenbeauftragte soll dazu beitragen, Benachteiligungen von Frauen in Gesellschaft und Beruf abzubauen.

  • Sie hält regelmäßig Sprechstunden ab. 
  • Sie gibt Hilfestellung und Unterstützung für Rat suchende Frauen in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Beratungsstellen und Einrichtungen. 
  • Sie arbeitet mit Frauenvereinigungen und Institutionen zusammen, die für die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen bedeutsam sind. 
  • Sie hält den Dialog mit Verwaltungen, Verbänden, Gewerkschaften, Kirchen und Parteien, um den Landkreis frauenfreundlicher zu gestalten. 
  • Sie vernetzt sich mit den Gleichstellungsbeauftragten auf Kreis- und Landesebene. 
  • Sie macht durch Veranstaltungen, Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit auf Benachteiligungen von Frauen aufmerksam und hilft Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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