Genehmigungspflichtige
Bauvorhaben werden durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises genehmigt.
Anträge sind über die für den Bauort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen
oder Stadtverwaltungen einzureichen. Neben einem Antragsformular sind aussagefähige
Planunterlagen erforderlich, die von einem sogenannten Bauvorlageberechtigten
(Architekt, Ingenieur) gefertigt sein müssen. Art und Umfang der Bauunterlagen
sind durch eine Verordnung geregelt.
Wenn Zweifel bestehen, ob Ihr Grundstück in der gewünschten Art und Weise
bebaubar ist, können Sie zu einzelnen Fragen eine schriftliche Bauvoranfrage
stellen. Damit vermeiden Sie die Gefahr, einen Bauantrag mit hohen Kosten in
Auftrag zu geben, der möglicherweise nicht genehmigt werden kann.
Für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen berechnen wir
Gebühren.
Auf Anfrage beraten wir Sie gerne während unserer Sprechzeiten oder nach
Vereinbarung.
Auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen Rheinland-Pfalz unter Baurecht und Bautechnik finden sie Wissenswertes rund um das Thema Bauen
http://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4801
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Zuständig für: VG Eich und VG Alzey-Land (Framersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim); Bebauungspläne, Flächennutzungspläne
(06731) 408-4831
gldschmdtjttlzy-wrmsd
Zuständig für: VG Alzey-Land (außer Framersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim) und VG Wöllstein
(06731) 408-4791
lkshklzy-wrmsd
Zuständig für: Stadt Alzey, VG Wonnegau; Baulasten: Alle Gemeinden im Landkreis
(06731) 408-4791
schrdrptrlzy-wrmsd
Zuständig für: VG Monsheim, VG Wonnegau; Baulasten: Alle Gemeinden im Landkreis
(06731) 408-4823
sdljsmnlzy-wrmsd
Zuständig für: VG Monsheim und VG Wörrstadt
Bauantrag
Die aktuellen Vordrucke
für einen Bauantrag finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der
Finanzen unter:
https://fm.rlp.de/service/vordrucke
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey