Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Kindern
gezahlt wird, sobald der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht,
nicht regelmäßig oder nicht in voller Höhe nachkommt. Anspruchsberechtigt sind
Kinder und Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr und unter Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei einem Elternteil
leben der - ledig - verwitwet - geschieden ist oder - von seinem Ehegatten
dauernd getrennt lebt.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann beim Jugendamt gestellt
werden. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen: -
aktuelle Meldebescheinigung - Geburtsurkunden des/der Kindes/Kinder -
Schriftverkehr des Rechtsanwaltes (bei ehelichen Kindern).
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Kreisverwaltung Alzey-Worms
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