Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Kindern
gezahlt wird, sobald der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht,
nicht regelmäßig oder nicht in voller Höhe nachkommt. Anspruchsberechtigt sind
Kinder und Jugendliche bis zum
12. Lebensjahr und unter Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei einem Elternteil
leben der
dauernd getrennt lebt.
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann beim Jugendamt gestellt
werden. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey