Unterhaltsvorschuss - Jugendamt, Kreisverwaltung Alzey-Worms


Personengruppe:
Eltern, Kinder und Jugendliche
Kategorie(n):
Beratung
Adresse:
An der Hexenbleiche 36, 1. OG, links
55232  Alzey
Kontakt:
Träger:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Barrierefreier Zugang:
Nein

Kurzbeschreibung:

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Kindern gezahlt wird, sobald der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht, nicht regelmäßig oder nicht in voller Höhe nachkommt. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum
12. Lebensjahr und unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei einem Elternteil leben der

  • ledig
  • verwitwet
  • geschieden ist oder
  • von seinem Ehegatten

dauernd getrennt lebt.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann beim Jugendamt gestellt werden. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:

  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunden des/der Kindes/Kinder
  • Schriftverkehr des Rechtsanwaltes (bei ehelichen Kindern).
 
 

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Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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