Jugendhilfestation Oppenheim


Personengruppe:
Eltern, Kinder und Jugendliche
Kategorie(n):
Familien-/Jugendhilfe
Adresse:
Givry-Allee 47
55276  Oppenheim
Kontakt:
Träger:
St. Hildegardishaus gGmbH- Jugend- und Behindertenhilfe
Barrierefreier Zugang:
Nein

Kurzbeschreibung:

Die Jugendhilfestation bietet alle Formen der ambulanten Erziehungshilfen nach §§ 27 ff SGB VIII an. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH): Die SPFH ist eine Hilfeform, die sich direkt an die Hilfe benötigende Familie richtet. Familien werden in ihrer Erziehungsfähigkeit, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Veränderung von Gewaltbereitschaft, der Lösung von Konflikten und Krisen etc. angeleitet und unterstützt. Das Erkennen und Aktivieren von vorhandenen Selbsthilfepotentialen stabilisiert das familiale System, setzt Entscheidungsprozesse in Gang und führt zur Entwicklung realistischer Ziele und einer positiveren Lebensperspektive durch die Familien. Erziehungsbeistandschaft: Richtet sich an Kinder und Jugendliche und deren Familien, die Hilfe bei der Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung, Kommunikationsproblemen, Schulschwierigkeiten und fehlenden oder negativen sozialen Bezügen benötigen. Die Unterstützung erfolgt über Einzel- und Familiengespräche, schulische Hilfen und Modelllernen. Betreutes Einzelwohnen: Dies ist eine Maßnahme zur Unterstützung der Verselbstständigung junger Menschen. Sie werden in ihrer eigenen Wohnung betreut, beraten und begleitet. Soziale Gruppenarbeit: Bietet die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, soziale Kompetenzen zu erlernen und auszubauen. Die altersbezogene Auseinandersetzung mit anderen ist wichtig zum Erlernen von Handlungsstrategien, zum Beziehungsaufbau, zu gegenseitiger Hilfestellung und bei der Suche nach Konfliktlösungen, zur Stärkung von Eigenverantwortung und Interaktionsfähigkeit und zum Abbau von aggressiven Verhaltenspotentialen. Dabei bieten wir je nach Zielgruppe unterschiedliche Formen der Gruppenarbeit an. Es ist auch möglich, im Rahmen der Schule im Klassenverband oder in einer Kleingruppe soziale Gruppenarbeit "Soziale Kompetenztraining" oder "Coole-Kids-AG" durchzuführen. Ein Antrag auf die genannten Hilfemaßnahmen kann auschließlich über das jeweils zuständige Jugendamt gestellt werden. Die Art der Maßnahme, Ziele, Umfang sowie die Dauer der Hilfe werden mit dem zuständigen Jugendamt im Rahmen des Hilfeplans gemeinsam mit allen beteiligten festgelegt.

 
 

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