Die Betriebserlaubnis wird bei der Zulassungsbehörde auf eine Person registriert. Dazu bitte die Betriebserlaubnis (ggf. auch das COC) des Fahrzeugs sowie Personalausweis mitbringen.
Sollte eine Betriebserlaubnis abhanden gekommen sein, so muss der letzte Halter bei seiner Zulassungsbehörde eine Anforderung der Betriebserlaubnis beantragen. Mit dieser Bescheinigung kann beim Hersteller (oder ggf. auch beim TÜV) eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
zulassung@alzey-worms.de
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Der
Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden,
in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Die vor
dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der
Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
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Freitag
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Donnerstag
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