Mit der Einrichtung einer Beistandschaft wird das Jugendamt zum Beistand des Kindes, um z.B. die Vaterschaft festzustellen oder/und Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, wenn die elterliche Sorge für das Kind die Eltern gemeinsam haben, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Auf Wunsch können die Aufgaben auch beschränkt werden, z. B. nur auf die Vaterschaftsfeststellung. Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Angebot des Jugendamtes. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch vor der Geburt des Kindes möglich. Sie kann jederzeit vom Antragssteller aufgehoben werden
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