Beistandschaften für Kinder und Jugendliche

Mit der Einrichtung einer Beistandschaft wird das Jugendamt zum Beistand des Kindes, um z.B. die Vaterschaft festzustellen oder/und Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, wenn die elterliche Sorge für das Kind die Eltern gemeinsam haben, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Auf Wunsch können die Aufgaben auch beschränkt werden, z. B. nur auf die Vaterschaftsfeststellung. Die Beistandschaft ist ein kostenfreies Angebot des Jugendamtes. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch vor der Geburt des Kindes möglich. Sie kann jederzeit vom Antragssteller aufgehoben werden

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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