In welchen Fällen wird eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigt ?
Brunnen (Grundwasserentnahme)
Grundwasser ist das gesamte unterirdische, d.h. unter der Erdoberfläche befindliche Wasser (auch das sogenannte Sickerwasser). Eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Grundwassers kann verschiedene Ursachen haben, nachstehend einige Beispiele:
Grundwasser unterliegt dem Gewässerschutz. Gewässer sind Bestandteile des Naturhaushalts und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im einklang mit ihm auch den Nutzen Einzelner dienen. Vermeidbare Beeinträchtigungen haben zu unterbleiben.
Der Betrieb eines Brunnens stellt eine Gewässerbenutzung dar und ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme (Bohrung des Brunnens) der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Das Grundwasser darf hierbei ausschließlich für den eigenen Ge- oder Verbrauch (Gartenbewässerung) eingesetzt oder verwendet werden.
Die Anzeigepflicht besteht seit der Novellierung des Landeswassergesetzes im April 2005 und gilt auch für Brunnen, die zu diesem Zeitpunkt schon bestanden haben.
Eine Benutzung des Grundwassers (Wasserentnahme für gewerbliche Zwecke, Einleiten von Stoffen) bedarf der Erlaubnis der jeweils zuständigen Wasserbehörde.
Ferner ist die Grundwasserentnahme zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bodenbewässerung (z.B. Beregnung und Berieslung von Feldern bzw. Weinbergen) erlaubnispflichtig.
Auskunft und Beratung ist durch die Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms möglich.
(06731) 408-4601
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(06731) 408-4602
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey