Ölunfälle

Was ist zu tun bei Ölunfällen?

Mineralöle sind wassergefährdende Stoffe. Sie sind geeignet, Gewässer zu verunreinigen oder sonst in ihrer Eigenschaft nachteilig zu verändern. Theoretisch kann 1 Liter Öl 1 Million Liter Wasser verseuchen.

Bei Autounfällen, bei Standplätzen defekter Kraftfahrzeuge, bei nicht ordnungsgemäß durchgeführtem Ölwechsel, bei Autoreparaturen und undichten Öltanks oder bei der Befüllung von Heizöltanks können kleinere oder größere Ölmengen in den Boden und somit ins Grundwasser gelangen.

Läuft Öl bei einem Unfall aus oder droht in ein Gewässer, in eine Abwasseranlage oder in den Boden einzudringen oder ist bereits eingedrungen, so ist umgehend die zuständige Feuerwehr und die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung zu benachrichtigen.

Bei Schadensfällen beim Umgang (Lagern, Abfüllen und Umschlagen) mit sowie Transport von wassergefährdenden Stoffen erfolgt entweder eine Gewässerverunreinigung (oberirdische Gewässer, Grundwasser) oder sie ist zu besorgen.
Nach Anzeige eines Schadensfalls mit wassergefährdenden Stoffen bei der Unteren Wasserbehörde wird ein Ortstermin durchgeführt.

Bei tropfenweise Ölverlusten eines Kraftfahrzeuges auf versiegeltem Untergrund handelt es sich um ein Kraftfahrzeug in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand. Hier ist die zuständige Ortspolizeibehörde (Stadt-/ Verbandsgemeindeverwaltungen, Gemeinde) zu verständigen.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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