Brandschutz
Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren einschließlich der Unterhaltung von Feuerwehren.
Im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sind alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen geregelt, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen vor Brand und anderen Gefahren (Explosionen, Unfälle, etc.) dienen.
Brand- und Katastrophenschutzinspekteur ist Michael Matthes.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz hat die Aufgabe, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ihre Wohnungen sowie Arbeitsstätten und Betriebe gegen auftretende Notstände bei Katastrophen zu schützen.
Katastrophen sind:
Gebäude Hauptgebäude
Leiterin der Abteilung Ordnung und Sicherheit
(06731) 408-4071
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(06731) 408-4091
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(06731) 408-4092
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(06731) 408-4102
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey