Zwei Fahrzeuge gleicher Gattung können mit einem Wechselkennzeichen betrieben werden.
Für beide Fahrzeuge ist die Kfz-Steuer zu entrichten – nur über die Kfz-Versicherung besteht eine Möglichkeit der Ermäßigung – bitte fragen Sie Ihre Versicherung! Sie benötigen zwei eVB-Nummern der Versicherung für Wechselkennzeichen.
Bitte beachten Sie: die Auswahl an (Wunsch-) Kennzeichen ist durch die Eigenheit der Kennzeichenart begrenzt – nicht jede Kombination ist möglich.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
zulassung@alzey-worms.de
(06731) 408-7009
clmnscldlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
frcklydlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
gdlffcrnlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
hcklrmnklzy-wrmsd
(06731) 408-7009
klmbrgdsrlzy-wrmsd
(06731) 408-7015
klnrnrlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
lngnjlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
mllrgblzy-wrmsd
(06731) 408-7009
rdl-wmrgbrllzy-wrmsd
(06731) 408-7009
rpprtnttlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
WlhlmIlnlzy-wrmsd
Der
Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden,
in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Die vor
dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der
Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Für jedes der beiden Fahrzeuge:
Bitte beachten: Nur zwei Fahrzeuge gleicher Gattung, nicht jeder Kennzeichenwunsch ist als Wechselkennzeichen möglich
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr