Umwelthygiene

Das Ziel der Infektionshygiene ist der Schutz der Menschen vor Infektionskrankheiten, Epidemien und Pandemien. Als gesetzliche Grundlage dient das Infektionsschutzgesetz.

Laut Infektionsschutzgesetz besteht bei festgelegten Erkrankungen eine Meldepflicht. Die zur Meldung verpflichteten Personen und die zu meldenden Erkrankungen sind im Infektionsschutzgesetz Abschnitt 3 aufgeführt. Meldebögen für die zur Meldung verpflichteten Personen finden sie unten auf dieser Seite.

Über aktuelle Themen können Sie sich jedoch auch gern auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) informieren.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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