Das Ziel der Infektionshygiene ist der Schutz der Menschen vor Infektionskrankheiten, Epidemien und Pandemien. Als gesetzliche Grundlage dient das Infektionsschutzgesetz.
Laut Infektionsschutzgesetz besteht bei festgelegten Erkrankungen eine Meldepflicht. Die zur Meldung verpflichteten Personen und die zu meldenden Erkrankungen sind im Infektionsschutzgesetz Abschnitt 3 aufgeführt. Meldebögen für die zur Meldung verpflichteten Personen finden sie unten auf dieser Seite.
Über aktuelle Themen können Sie sich jedoch auch gern auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) informieren.
(06731) 408-7038
gesundheitsamt@alzey-worms.de
Hygieneinspektor
(06731) 408-7085
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Zuständig für: VG Wöllstein und VG Wörrstadt
(06731) 408-7227
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Hygieneinspektorin
(06731) 408-7088
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Zuständig für: Stadt Alzey und VG Monsheim
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey