Am 01. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER). Das bis dahin bestehende Punktesystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Die Grundlage hierfür bildet das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. August 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3313) sowie die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05. November 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3920).
Im Fahreignungsregister werden seit der Umstellung nur noch Zuwiderhandlungen eingetragen, welche Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben (1-3 Punkte statt bisher 1-7 Punkte). Die dort gespeicherten Eintragungen werden den Fahrerlaubnisbehörden zur Überprüfung der Fahreignung bereitgestellt.
Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes finden Sie nähere Informationen zu den Themen
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)gliedert sich in folgende Maßnahmenstufen:
Vormerkung (1-3 Punkte)
1. Maßnahmenstufe: Ermahnung (4-5 Punkte)
3. Maßnahmenstufe: Entzug der
Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)
Gebäude Hauptgebäude
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
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