Führerschein und Probezeit - Informationen zur Fahrerlaubnis auf Probe

Führerschein

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.

Da Fahranfänger/innen überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind, werden sie durch den Gesetzgeber in besonderer Weise beobachtet.

Bereits bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen) innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) anzuordnen. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Die Fahrschulen, die solche Seminare als nächste in unserem Zuständigkeitsbereich anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt. In Fällen mit Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar anzuordnen. Diese Kurse werden von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt. Entsprechende Stellen werden mit der Anordnung mitgeteilt.

Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) können keine Punkte im Fahreignungsregister abgebaut werden.

Kommt der/die Inhaber/in einer Fahrerlaubnis auf Probe der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Wird nach Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrerlaubnisbehörde eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen bekannt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, (freiwillig) innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Bei entsprechenden weiteren Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde. 

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

  • Voraussetzung:
    • Inhaber/in einer Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)
    • Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
  • Durchführung:
    • Gruppensitzung mit mind. 6 bis 12 Teilnehmern
    • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten innerhalb von 2 bis 4 Wochen
    • Fahrprobe von 30 Minuten mit einem Fahrzeug der Klasse mit dem der Verstoß begangen wurde

Ein Aufbauseminar kann in jeder Fahrschule, die über eine entsprechende Seminarerlaubnis verfügt, absolviert werden. Ein Seminar darf jedoch erst stattfinden, sofern mindestens 6 Teilnehmer vorhanden sind. Informieren Sie sich daher unverzüglich bei der von Ihnen gewählten Fahrschule, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie die Teilnahme an dem angeordneten Seminar innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nachweisen können.

Verkehrspsychologische Beratung

Die verkehrspsychologische Beratung findet als Einzelgespräch statt und kann gegebenenfalls durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der/die Berater/in dies für erforderlich hält. Der/die Betroffene erhält eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Wird die Teilnahmebescheinigung über eine derartige Beratung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt, so wird ein Rabatt von zwei Punkten gewährt.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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