Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Bei der Fortbildung muss es sich um eine nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung handeln. Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr, z. B. 2023/2024; 2025/2026). Dieser Anspruch ist nicht auf fünf Tage pro Kalenderjahr festgelegt, sondern kann beliebig im Zeitraum eingeteilt werden. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Für Auszubildende beträgt der Anspruch auf anerkannte gesellschaftspolitische Weiterbildung fünf Tage im Ausbildungsjahr.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen. Ein Formblatt mit den erforderlichen Angaben wird bei der Anmeldung, eine Teilnahmebescheinigung nach dem Besuch der Bildungsveranstaltung von der Geschäftsstelle der kvhs ausgestellt. Betriebe mit weniger als 50 Arbeitnehmern haben die Möglichkeit, die anfallenden Kosten erstattet zu bekommen.

Informationen hierzu erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter www.bildungsfreistellung.rlp.de oder unter Tel.-Nr.: (06131)16-2893 bzw. (06131) 16-2735.

Unsere Bildungsfreistellungskurse finden Sie hier

An unseren Bildungsfreistellungskursen können Sie selbstverständlich auch dann teilnehmen, wenn Sie nicht berufstätig sind.

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