Berufstätige in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Bildungsfreistellung für die Weiterbildung.
Die Freistellung ist i.d.R. bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren möglich. Azubis können für gesellschaftspolitische Bildung 5 Tage Freistellung im Ausbildungsjahr beanspruchen. Der Anspruch ... [alles anzeigen]
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