Berufstätige in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Bildungsfreistellung für die Weiterbildung.
Die Freistellung ist i.d.R. bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren möglich. Azubis können für gesellschaftspolitische Bildung 5 Tage Freistellung im Ausbildungsjahr beanspruchen. Der Anspruch ist spätestens 6 Wochen vor Beginn beim AG schriftlich geltend zu machen. Ein Formblatt mit den erforderlichen Angaben erhalten Sie bei der Anmeldung sowie eine Teilnahmebescheinigung nach dem Besuch. Weitere Infos bietet zudem das zuständige Ministerium unter https://mastd.rlp.de
Aus Gründen der Planungssicherheit gilt eine Abmeldefrist von 4 Wochen. [weniger anzeigen]
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