In
Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach
einem mindestens sechsmonatigen Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis die
Möglichkeit, "für Zwecke der Weiterbildung" Bildungsfreistellung,
d.h. bezahlte Freistellung von der Arbeit, zu erhalten. Jeder
Anspruchsberechtigte kann sich in der Regel bis zu 10 Tage innerhalb von 2
Kalenderjahren freistellen lassen. Auszubildende haben für den Besuch von
Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Bildung Anspruch auf 5 Tage
Freistellung im Ausbildungsjahr.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist in
der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim
Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen. Ein Formblatt mit den erforderlichen
Angaben wird bei der Anmeldung, eine Teilnahmebescheinigung nach dem Besuch der
Bildungsveranstaltung von der Geschäftsstelle der KVHS ausgestellt. Betriebe
mit weniger als 50 Arbeitnehmern haben die Möglichkeit, die anfallenden Kosten
erstattet zu bekommen.
Informationen hierzu erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter www.bildungsfreistellung.rlp.de
oder unter Tel.-Nr.: (06131)16-2893 bzw. (06131) 16-2735.
Aus Gründen der Planungssicherheit gilt bei Kursen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz eine Abmeldefrist von vier Wochen. An unseren Bildungsfreistellungskursen können Sie selbstverständlich auch dann teilnehmen, wenn Sie nicht berufstätig sind.