Bildungsfreistellung

In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach einem mindestens sechsmonatigen Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis die Möglichkeit, "für Zwecke der Weiterbildung" Bildungsfreistellung, d.h. bezahlte Freistellung von der Arbeit, zu erhalten. Jeder Anspruchsberechtigte kann sich in der Regel bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren freistellen lassen. Auszubildende haben für den Besuch von Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Bildung Anspruch auf 5 Tage Freistellung im Ausbildungsjahr.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen. Ein Formblatt mit den erforderlichen Angaben wird bei der Anmeldung, eine Teilnahmebescheinigung nach dem Besuch der Bildungsveranstaltung von der Geschäftsstelle der KVHS ausgestellt. Betriebe mit weniger als 50 Arbeitnehmern haben die Möglichkeit, die anfallenden Kosten erstattet zu bekommen.

Informationen hierzu erhalten Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter www.bildungsfreistellung.rlp.de oder unter Tel.-Nr.: (06131)16-2893 bzw. (06131) 16-2735.

Aus Gründen der Planungssicherheit gilt bei Kursen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz eine Abmeldefrist von vier Wochen. An unseren Bildungsfreistellungskursen können Sie selbstverständlich auch dann teilnehmen, wenn Sie nicht berufstätig sind.

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